Die Stellungnahme des neuen Vorstandes der Wählervereinigung „Bürger für Bürger“ weist Klaus Roth zurück
13.6.2025 Bricht. Eine letzte Stellungnahme in Sachen Differenzen wegen Vorstandswechsel in der BfB
Klaus Roth äußert sich so:
Die Stellungnahme des neuen Vorstandes der Wählervereinigung „Bürger für Bürger“ weise ich zurück. Offenbar fehlt es den Vorstandsmitgliedern an Erfahrung.
Es ist doch selbstverständlich, dass man sich gelegentlich Gedanken macht, wer einmal die BfB übernehmen soll. Dies sollte allerdings einvernehmlich und im gegenseitigen Vertrauen erfolgen. Meine Auffassung war, die BfB noch ein Jahr zu führen und dann Mitte 2026 an Herrn Dürrbaum zu übergeben. Dies war nicht gewünscht. Die Auffassung von Herrn Dürrbaum war, der 1. Vorsitzende gehört auf Listenplatz 1.
Es bestand bei mir nicht der Wunsch, dass möglichst viele Mitglieder der Familie Düsterhoff der BfB beitreten, sondern der Wunsch nach Meinungsvielfalt.
In der Zeit vom 14.05.25 bis 05.06.25 wurden drei neue Familienmitglieder von Seiten der Familien Düsterhus/Dürrbaum aufgenommen. Die Satzung der BfB besagt: „Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.“ Zu dieser Zeit war ich noch der 1. Vorsitzende der BfB. Ich wurde weder über die Neuaufnahmen informiert, noch wurde im Vorstand darüber abgestimmt.
Die Person, die kein Mitglied in der BfB gewesen sein soll, ist der BfB am 08.02.17 beigetreten und hat in jedem Jahr den Mitgliedsbeitrag entrichtet. Eine Nachfrage vor der Sitzung am 05.06.25 hätte den Sachverhalt aufgeklärt, Dies war offenbar nicht gewünscht.
Zwei Schermbecker Bürger, die am 21.02.16 bzw. 06.03.16 ihre Mitgliedschaft erklärten, sind von den Abstimmungen ausgeschlossen worden. Im Aufnahmeantrag ist anzukreuzen, ob das neue Mitglied ordentliches Mitglied oder förderndes Mitglied ist. Ein Mitglied hat kein Kreuz gemacht und das andere Mitglied irrtümlich förderndes Mitglied angekreuzt. Ein Blick in den Personalausweis bzw. Nachfrage vor der Sitzung hätte Klärung ergeben.
Dies alles hat dazu geführt, dass die Familien Düsterhus/Dürrbaum dadurch Stimmenmehrheit erlangten. Ich habe mich während der Versammlung gefragt, ob ich diese Personen bei der Kommunalwahl am 14.09.25 wählen kann. Meine Antwort lautete: Nein. Dadurch bedingt bin ich während der Sitzung aus der BfB ausgetreten.
Es bleibt die Frage offen, ob die Mitgliederversammlung überhaupt satzungs- und damit rechtskonform durchgeführt wurde.