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Lippeumgestaltung im Bereich der Gemeinde Schermbeck

24.10.2018 Schermbeck. PM Klaus Roth BfB: Einige Bürger befürchten Nachteile durch die Lippeumgestaltung,  deswegen bittet er um Erläuterung der detaillierten Planung

Klaus Roth schreibt an die Verwaltung

Plangenehmigungsverfahren gem. § 68 WHG, Lippeumgestaltung Schermbeck von Kilometer 22,6 bis Kilometer 23,9

Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom 27.09.2018 des Rates der Gemeinde Schermbeck wurde unter Tagesordnungspunkt 10 über die im Betreff aufgeführte Lippeumges-taltung beraten. Die Politik und die betroffenen Bürger wurden zumindest für den Bereich der Gemeinde Schermbeck von den im Einzelnen geplanten Maßnahmen des Lippeverbandes über-rascht.

Ziel des Vorhabens ist es, die europäische Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen. Die Lippe soll sich in Zukunft wieder selbst ein Flussbett suchen, um für die mannigfaltige Tier- und Pflanzenwelt neue Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen. Die betroffenen Anlieger fragen sich zu Recht, wo bleibt der Mensch in diesen Betrachtungen. Die an der Lippe wohnenden Menschen haben einen Anspruch auf den Bestand ihres Eigentums. Änderungen an dem Gewässer dürfen daher nach diesseitiger Auffassung keine negativen Einwirkungen auf das angrenzende Eigentum haben.

Insbesondere bei Stark-/Dauerregen kämpfen bereits heute die im Bereich der Lippe wohnenden Anlieger mit Pumpen gegen die Wassermassen an. Sie fürchten, dass durch die jetzt geplanten Maßnahmen die Risiken, von Hochwasser überrascht zu werden, steigen werden.

Ich stelle für die Fraktion „Bürger für Bürger“ im Rat der Gemeinde Schermbeck den Antrag, dass der Lippeverband für die betroffenen und interessierten Bürger unserer Gemeinde in einer öffentlichen Veranstaltung die geplanten Umgestaltungsmaßnahmen vorstellt und Fragen der besorgten Bürger ermöglicht werden.

 

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