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Briefwahlrekord auch in Raesfeld

22.9.2021 Raesfeld (pd). Briefwahlbüro noch bis Freitag für persönliche Anträge geöffnet. Wähler sollen am Wahlsonntag eigenen Kugelschreiber mitbringen. Maskenpflicht in den Wahllokalen

Vier Tage vor der Bundestagswahl haben rund 3600 Wählerinnen und Wähler, das sind knapp 40% der Wahlberechtigten, der Gemeinde Raesfeld bereits Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am kommenden Sonntag beantragt. Das ist für Raesfeld ein neuer Briefwahlrekord. Zum Vergleich: Bei der Bundestagswahl 2017 haben 2087 Bürger (ca. 23% der Wahlberechtigten) per Brief gewählt.

Wer jetzt noch vor dem Wahlsonntag seine Stimme abgeben will, hat dazu noch bis Freitag, Gelegenheit. Für spätentschlossene Briefwähler ist das Briefwahlbüro noch am Donnerstag, 23.9. von 8:00 Uhr bis 12:30 und von 14.00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Freitag, 24.9 von 8:00 Uhr bis 12:30 und von 14.30 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Die Gemeinde Raesfeld empfiehlt, von nun Briefwahlunterlagen nur noch persönlich abzuholen. Für eine Zustellung per Post kann nicht mehr garantiert werden.

Briefwähler, die ihren roten Wahlbrief noch nicht wieder zurückgeschickt haben, sollten diese nun auch am besten persönlich ins Rathaus bringen oder bis Sonntag um 18:00 Uhr in den Briefkasten der Gemeinde am Haupteingang des Rathauses einwerfen.

Die Wahlhelfer in den Wahllokalen der Sebastianschule in Raesfeld, der Silvesterschule in Erle und der Homeraner Schule dürfen am Sonntag die roten Wahlbriefe nicht annehmen.

Die Gemeinde Raesfeld bittet alle Wähler, die am Sonntag im Wahllokal persönlich wählen wollen, nach Möglichkeit einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen. Doch auch, wer den Kugelschreiber vergisst, kann selbstverständlich am Sonntag wählen. „Wir haben in allen Wahllokalen wie üblich Kugelschreiber und auch Handdesinfektionsmittel zur Verfügung, empfehlen aber den Wählern aus hygienischen Gründen, einen eigenen Stift mitzubringen!“, so die Wahlorganisatoren im Raesfelder Rathaus.

Außerdem gilt für die Wahl wie in allen öffentlichen Gebäuden Maskenpflicht.

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