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 Ratte

Ratten auf Privatgrundstücken: Eigentümer zur Bekämpfung verpflichtet 

25.8.2025 Schermbeck (pd). In den vergangenen Wochen wurden vermehrt Rattenvorkommen im Gemeindegebiet festgestellt – sowohl auf öffentlichen Flächen als auch auf privaten Grundstücken. Die Gemeindeverwaltung nimmt dieses Thema sehr ernst und arbeitet bereits mit Fachstellen an einem koordinierten Vorgehen zur Bekämpfung im öffentlichen Raum.
Rattenbefall beschränkt sich allerdings nicht nur auf den öffentlichen Raum, sondern auch Privat-grundstücke sind häufig hiervon betroffen. Für die Rattenbekämpfung auf Privatgrund sind aus-schließlich die jeweiligen Eigentümer verantwortlich.
Warum treten aktuell mehr Ratten auf?
Ratten finden zunehmend attraktive Nahrungsquellen auf privaten Grundstücken – z. B. durch
• ungesicherte Komposthaufen,
• Fallobst,
• offen zugängliches Vogelfutter,
• achtlos abgestellte Müllsäcke oder Tierfutterreste im Garten und
• unsachgemäße Entsorgung von Grünabfällen.
• Zudem können die im Herbst auf den abgeernteten Feldern im Außenbereich fehlenden Nah-rungsquellen dafür sorgen, dass sich Ratten in den eher urbanen Raum zurückziehen.
Solche Bedingungen fördern die Ansiedlung und Vermehrung der Tiere und erschweren gleichzeitig die Bekämpfung.
Was müssen Eigentümer jetzt tun?
Bei einem festgestellten oder vermuteten Rattenbefall auf dem eigenen Grundstück sind Sie als Ei-gentümer verpflichtet, unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung zu ergreifen. Dies kann z. B. durch die Beauftragung eines zugelassenen Schädlingsbekämpfers erfolgen.
Darüber hinaus bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger um folgende präventive Maßnahmen:
• Halten Sie Kompostbehälter stets geschlossen und entfernen Sie regelmäßig Speisereste.
• Verzichten Sie auf das Füttern von Vögeln in den Sommermonaten.
• Lagern Sie Müll sicher und verschlossen.
• Vermeiden Sie offen herumliegende Futterreste von Haustieren.
• Entsorgen Sie Ihre Grünabfälle sachgemäß.
Keine Bekämpfung durch die Gemeindeverwaltung auf Privatflächen
Die Gemeindeverwaltung wird nicht auf Privatgrundstücken tätig werden, auch nicht durch Beauf-tragung von Dienstleistern. Zuständig sind ausschließlich die Grundstückseigentümer.
Die Gemeindeverwaltung Schermbeck appelliert daher an die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger, durch umsichtiges Verhalten und rechtzeitige Maßnahmen zur Eindämmung des Problems beizutragen.

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