Foto Hergesell Gahlen
Parkplatz Törkentreck als Festplatz erstmal gesichert
6.7.2021 Gahlen (geg). Manchmal sind es Zufälle, die klar machen, dass schleunigst etwas unternommen werden muss.
So auch in der jüngsten Ratssitzung.
Ein verwaltungsrechtliches Klageverfahren war es, durch welches deutlich wurde, dass der Festplatz am Törkentreck nicht abgesichert ist, oder anders gesagt, dass der Besitzer den Gahlenern diesen Festplatz auch jederzeit nehmen könnte. Denn auf einer Teilfläche des Bereiches sind momentan Vorhaben zulässig, die sich baulich in die Umgebung einfügen. Dort könnten auch durchaus Häuser gebaut werden.
Die mitten im Dorf gelegenen Parkplätze aber, werden nicht nur von den Besuchern der Kirche, des Friedhofes, der Wassermühle, des Mühlenteiches und Dorfes so- wie der dortigen Rad-/Wanderrouten intensiv genutzt, sondern ist auch ein Ort der Begegnung. Denn dort finden die Dorffeste wie Schützenfeste und Volksfeste statt und sind deshalb für die Bevölkerung unverzichtbar. Deshalb sollte die zukünftige Nutzung dieser von einem Privateigentümer angepachteten Fläche bauplanungsrechtlich konkreter gesichert werden. Die bauplanungsrechtliche Sicherung der bisherigen Nutzung sei auch mit Blick auf die Immissionsbelastung aus Volksfesten von Bedeutung, weil die bisherige Festplatznutzung–auch historisch gewachsen-im Umfeld akzeptiert wird.
Dem folgten die Mitglieder des Rates und beschlossen deshalb einstimmig die Erweiterung des Bebauungsplanes Nr 2„Gahlen Dorf“ und belegten diesen zunächst mit einer Veränderungssperre (Paragraph 14 des Baugesetzbuches) um unerwünschte Entwicklungen an diesem Ort zu verhindern.
Dominik Schneider, Oberst des Bürgerschützenvereines berichtet, dass es mit dem Grundstückseigentümer seit Generationen einen mündlichen Vertrag gebe, der besagt, dass die Schützen den Platz nutzen dürfen, wenn sie sich darum kümmern, dass "dort alles schick ist und bleibt". "Es gibt nichts Schriftliches aber die Familie ist uns sehr wohl gesonnen", sagt er.