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Gahlener Bürgerforum: "Man hat Tür und Tor für illegales Einbringen von Müll geöffnet"

2.9.2019 Gahlen. Das Gahlener Bürgerforum reicht eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen Dr. Ansgar Müller und den Kreis Wesel an die Regierungspräsidentun der Bez. Reg Düsseldorf, Birgitta Radermacher

 Schermbeck-Gahlen, 30. August 2019
Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin,

der Umweltskandal auf dem Mühlenberg in Schermbeck-Gahlen/Hünxe (Stichwort: Ölpellets und mehr) ist Ihrem Haus bekannt.

A. Aussagen von Dr. Ansgar Müller
Wir beschweren uns über Dr. Angsar Müller (Landrat des Kreis Wesel) aufgrund folgender Aussagen, die er in Interviews in der NRZ sowie der Rheinischen Post vom 19.08.2019 getätigt hat (wir gehen von der Richtigkeit der Aussagen aus):
RP: „Ein anderes Thema, das das Kreishaus bewegt, ist der Giftmüllskandal bei Nottenkämper. Ein Mitarbeiter Ihres Hauses steht im Verdacht,…. Der Eindruck entsteht, dass der Kreis hier nur reagiert, nicht agiert.“
Dr. Ansgar Müller: „…Ich habe die Person bei der Bezirksregierung beauftragt. Die Beamtin wird am Ende ihren Bericht nicht an die Bezirksregierung geben, sondern an mich.“

Die Aussage vom Landrat lässt sich so deuten, dass eine Ihrer Mitarbeiterinnen im Rahmen der Amtshilfe den Fall für den Landrat untersucht.
Es kann aber doch nicht sein, dass, sollte die Mitarbeiterin etwas finden, sie Ihnen als ihre Dienstherrin, die für die Rechtsaufsicht des Kreis Wesel sogar noch verantwortlich ist, nicht ebenfalls Kenntnis verschafft.
Sollte der Vorfall dann letztlich Ihr Eingreifen notwendig machen, könnten Sie auf die Mitarbeiterin mit ihrer Expertise für Ihre eigene Aufsicht nicht mehr zugreifen, da sie bereits durch die Ermittlungen durch den Landrat einen Interessenskonflikt hätte.
Wir gehen zudem davon aus, dass nicht ausschließlich nur der Landrat in persona den Bericht auswerten wird, sondern auch andere zuständige Stellen in der Kreisverwaltung, wie z.B. ein Personalausschuss.

NRZ: „Wie verfahren Sie intern mit der Situation, ist der Kollege noch mit seinen Aufgaben betraut? Sie hatten ja mitgeteilt, dass er auf eigenen Wunsch die Firma Nottenkämper nicht mehr prüft.“
Dr. Ansgar Müller: „Richtig. Alles was mit dem Unternehmen zusammenhängt, ist jetzt in eine andere Zuständigkeit gegeben. Er hat ja sowieso nicht selbst geprüft, sondern war der Vorgesetzte. Aber er hat dann von sich aus darum gebeten, dass er von diesem Teil seiner Aufgabe entbunden wird.“

 Die Aussage von Herrn Dr. Müller ist in mehreren Punkten zu rügen:
1. Die Aussage impliziert die These, dass man als Vorgesetzter weniger korrumpierbar ist. Das entspricht leider nicht der Lebenspraxis.
2. Es geht doch bei den Beschuldigungen gar nicht so sehr darum, wer welche Probenergebnisse auf Kreisebene überprüft hat. Sondern der Zeuge spricht von Gegenleistungen, die auch darin bestehen können, dass man Genehmigungen erteilt, öffentlich-rechtlich Verträge verhandelt und unterschreibt oder als Vorgesetzter in irgendeiner Form Einfluss auf seine Mitarbeiter bei der Tagesarbeit ausüben kann.
3. Zudem war der in Rede stehende Kreismitarbeiter auch nicht immer der Leiter des Fachbereichs Umwelt, sondern kann auf eine erfolgreiche, interne Entwicklung dahin verweisen.

RP: „Wussten Sie, dass der Kreishausmitarbeiter, um den es hier geht, direkt neben der Deponie wohnt?“
Dr. Ansgar Müller: „….Es ist in der Kreisstruktur immer so, dass man Mitarbeiter hat, die in der Nähe von Themen wohnen, mit denen sie sich befassen. Man ist dann nahe dran, das soll auch so sein. Wichtig ist, dass die Vorkehrungen, die man zur Korruptionsbekämpfung treffen muss, eingehalten werden.“

Im Runderlass des NRW-Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 20.08.2014 „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ werden in Ziffer 1.4 Korruptionsindikatoren aufgezählt. „Eine Reihe von Indikatoren können Warnsignale im Hinblick auf Korruptionsgefährdung sein, z.B. wenn sie stark ausgeprägt sind oder häufiger oder in Kombination mit anderen auftreten.“
Hierbei wird zwischen personenbezogenen, systembezogenen und passiven Indikatoren unterschieden. Die persönliche und örtliche Nähe zum zu kontrollierenden Tongrubenbetreiber hätten dem Landrat schon frühzeitig auffallen müssen. Der Mitarbeiter hat vom Eigentümer der Tongrube (Familie von Nagell) ein bebautes Grundstück gekauft und wohnt in direkter Nachbarschaft und ist für die Überwachung der Tongrube (zumindest mit-) verantwortlich.
Der Landrat hatte davon anscheinend Kenntnis und seiner Aussage zur Folge duldet er sogar diesen Interessenskonflikt mit dem Argument, dass schließlich eine „Nähe“ gewünscht ist. Aber auch diese Nähe im konkreten Fall?
Letztlich schreibt der Runderlass auch in Ziffer 2.1 vor, dass „Vorgesetzte ihre Führungsverantwortung und Dienst- und Fachaufsicht konsequent ausüben und auf Korruptionsindikatoren achten.“
Der Landrat hätte den Mitarbeiter nie mit Vorgängen betrauen dürfen, weder als „gewöhnlicher“ Mitarbeiter noch als Vorgesetzter, die mit der Kontrolle des unmittelbaren Nachbarn, der Fa. Nottenkämper, zu tun haben.
Spätestens aber als der Skandal bekannt wurde, hätte der Landrat diesen Mitarbeiter von sich aus von der Kontrolle der Tongrube abziehen müssen – auch zum Schutz des eigenen Mitarbeiters. Stattdessen gibt der Landrat zu, dass erst der Mitarbeiter ihn angeblich darum gebeten habe.


NRZ: „Überlegen Sie, Prüfungsvorgänge künftig anders zu organisieren?“

Dr. Ansgar Müller: „Dazu gibt es zurzeit keinen Anlass. Wir haben nach den Vorgaben des Korruptionsbekämpfungsgesetzes überprüft, welche Tätigkeiten Gefährdungen beinhalten, das findet turnusgemäß statt und zurzeit auch. Danach werden bestimmte Vorkehrungen getroffen. Das war in dieser Sache auch der Fall: Das Vier-Augen-Prinzip war gewährleistet. Es haben immer zwei Bedienstete entschieden, nicht einer allein. Wir müssen jetzt abwarten, was die Untersuchung ergibt.“

Die Vorgabe eines 4-Augenprinzips kann (gerade wenn man Vorgesetzter ist) auch hier keinen umfassenden Schutz vor Korruption bieten. Im Zeitalter von Compliance sind weitergehende Maßnahmen zu treffen (z.B. regelmäßige Jobrotationen etc.)
Zudem setzt ein funktionierendes 4-Augenprinzip voraus, dass von vornherein unbelastete Mitarbeiter zusammenarbeiten. Wie oben dargestellt, gab es Frühindikatoren, die die Effizienz eines 4-Augenprinzips von Anfang an geschwächt haben.


B. Kontrollmechanismen für Anlieferungen bei der Fa. Nottenkämper
Zudem rügen wir, dass der Kreis Wesel bei der Überwachung der Fa. Nottenkämper eine offensichtlich nicht ausreichende Beprobungspraxis im Rahmen der Genehmigung vom 2. März 1999 sowie der darauf basierenden Kontrollen zugrunde gelegt hat. Aus den Vorkommnissen u.a. aus dem Jahre 2001 (Illegale Ablagerung von 13.000t mineralölhaltigen Bodens) hat man anscheinend ebenfalls keine ausreichenden Konsequenzen gezogen.

Rückstellproben – Rückstellproben sind zwar bei jeder Anlieferung zu nehmen, aber nach 60 Tagen nur auf „kritisch festgestellte Parameter“ zu untersuchen. Offen bleibt, wer und wie „kritisch festgestellte Parameter“ definiert bzw. festgelegt werden. Wenn die Deklarationsanalytik (bewusst oder unbewusst) fehlerhaft ist und etwa unkritische Parameter aufzeigt, würde nie auf die wahren Parameter bei der Analyse einer Rückstellprobe geprüft.

Eluatanalysen – Auch die Vorgabe von Eluatanalysen (alle 1.000t, mind. 1x jährlich) reichen – so wie vorgegeben – nicht aus, um Anlieferungen von unerlaubten Abfällen zu vermeiden, denn der Betreiber muss nur auf bestimmte, in einer Anlage (Anlage 2) im Vorfeld und generell festgelegte Parameter eine Analyse durchführen. Eventuell war dies auch der Grund für das praxisfremde und unrealistische Ergebnis, dass alle 1.151 Eluatanlysen unauffällig waren.

Zwingend wäre die Vorgabe gewesen, dass bei einer Beprobung der Parameterumfang der Deklarationsanalyse dem der Kontrollanalyse entspricht.

Die gemachten Vorgaben waren vornherein unzureichend. Damit hat man Tür und Tor für illegales Einbringen von Müll geöffnet – losgelöst von jeglicher krimineller Energie!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hamlet Schöpgens Matthias Rittmann Dr. Stefan Steinkühler
Bruchmühlenweg 56 Pannackerstr. 6 Vennweg 137A
46514 Schermbeck 46514 Schermbeck 46514 Schermbeck

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