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Geflpest

Geflügelpest in Rees bestätigt, Überwachungszone im Kreis Wesel

24.10.2025 Kreis Kleve/Wesel (pd). Gestern hat das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) den Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest in einem Putenbetrieb in Rees im Kreis Kleve bestätigt. Festgestellt wurde der Virustyp H5N1. Für den Virustpen sind alle Vögel empfänglich.
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht von dem Virustyp keine Gefahr für Menschen und andere Säugetiere aus. Das FLI beobachtet die Entwicklung intensiv.
Um den betroffenen Betrieb werden eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet. Die Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern reicht bis in den Kreis Wesel und betrifft Teile von Hamminkeln und Xanten. In der Überwachungszone gilt ab dem 24. Oktober 2025 eine Aufstallungspflicht für gehaltenes Geflügel. Als Aufstallung gilt eine Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futter-,Tränke- und Badestellen haben.
Zudem dürfen gehaltene Vögel weder in einen tierhaltenden Betrieb hinein- noch hinausgebracht werden. In der Zone ist die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art verboten. Es gibt weitere Beschränkungen für das Verbringen von Eiern und Fleisch.
Die Überwachungszone wird mit einer Allgemeinverfügung vom heutigen Tag angeordnet und tritt am 25.10.2025 um 0 Uhr in Kraft. Sie ist im Amtsbaltt des Kreises veröffentlicht unter folgendem Link einzusehen: https://www.kreis-wesel.de/system/files/2025-10/241025%20Amtsblatt%20Nummer%2047.pdf

Die festgelegten Zonen können im Internet unter dem folgendem Link als interaktive Karte eingesehen werden:
https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/118722926FD7342AE3E3A39AB34AD73EAE17DA1E322D54C9259C16CB32804546

Tierhalterinnen und Tierhalter können über den Link prüfen, ob die eigene Tierhaltung im betroffenen Gebiet liegt.

In der Überwachungszone im Kreis Wesel befinden sich neben einem größeren Putenmastbestand mit ca. 8.500 Tieren überwiegend Klein- und Hobbyhaltungen.
Einen Teil der Betriebe wird der amtstierärztliche Dienst in den kommenden Wochen nach festgelegten Risikokriterien klinisch und in bestimmten Fällen über Tupfer- oder Blutproben näher untersuchen.

Hintergrund und Handlungsempfehlung
Das Geflügelpestgeschehen ändert sich derzeit sehr dynamisch. Besonders auffällig sind aktuell die hohen influenzabedingten Todesfälle bei den durchziehenden Kranichen.
Geflügelhalter und -halterinnen, die ihre Tierzahlen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse NRW angemeldet haben, sollten dies unverzüglich nachholen.

Die größte Gefahr geht von einem Viruseintrag aus der Wildvogelpopulation aus. Daher ist eine Aufstallung unverzichtbar. Aufgrund der Erfahrungen aus den Vorjahren muss im Laufe der kommenden Wochen und Monate mit einer Aufstallungspflicht für das gesamte Kreisgebiet gerechnet werden. Der Kreis Wesel bittet alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Kreis, die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen zu hinterfragen und zu verbessern, sowie ungewöhnliche Krankheitserscheinungen und erhöhte Todeszahlen beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zu melden.
Totfunde von Wildvögeln, insbesondere Wassergeflügel und Greifvögeln sollten dem Veterinäramt gemeldet werden.

Für Fragen und Meldungen steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. und 0281 207 7021 bzw. 7022 zur Verfügung.

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