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Schafzuchtverband NRW wehrt sich: Schlachtung ohne Betäubung ist strafbar und nicht zu tolerieren

12.7.2024 Die Vorwürfe gegen einen Schäfer aus Hennef zum einen Schafe ohne Betäubung im Stall geschlachtet und zum anderen Schafe gequält zu haben, haben ein breites mediales Echo ausgelöst, schreibt der Schafzuchtverband und wehrt sich mit deiser Pressemitteilung.
Zahlreiche Videoaufnahmen und Bilder aus dem Stall in Neuwied (Rheinland- Pfalz) sollen dies beweisen. Veterinäramt und Kriminalpolizei in Rheinland-Pfalz ermitteln.
Ungeachtet des Ausgangs im laufenden strafrechtlichen Verfahren weist der Schafzuchtverband NRW auf die in Deutschland geltende Rechtslage hin. Demnach ist die Schlachtung ohne Betäubung grundsätzlich verboten.
Wer ohne Ausnahmegenehmigung gegen diese Vorschrift verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder bei quälerischer oder roher Ausführung eine Straftat, was bis zu einem Berufsverbot oder einem Verbot des Umgangs mit Tieren führen kann. Auch der Vorwurf, dass Schafe gequält und geschlagen wurden, ist unter Beachtung des Tierschutzgesetzes nun näher abzuklären.
Der Schafzuchtverband NRW distanziert sich ausdrücklich von Schafhaltern, die so wie in den Videoaufnahmen und Bildern zu sehen, mit ihren Tieren umgehen und illegale und brutale Schlachtmethoden anwenden. Vorfälle dieser Art beschädigen den Ruf einer gesamten Branche und sind aus Sicht des Schafzuchtverbandes nicht hinnehmbar. Wir setzen auf eine art- und tierwohlgerechte Schafhaltung und stehen für diese Werte ein.
Bei dem betreffenden Schafhalter handelt es sich nicht um ein Mitglied des Schafzuchtverbandes NRW, zudem sind keine Mitglieder und insbesondere keine Vorstandsmitglieder in das laufende Verfahren involviert.

Der Vorstand, 11.07.2024,
Vorsitzende Ortrun Humpert, Stellv. Vorsitzender Simon Darscheid