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"Weidezone Deutschland"  kritisiert den BUND Landesverband

22.1.2024 In seiner Pressemitteilung vom 17.01.2024 teilt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. mit, seine Klage gegen die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel zur Entnahme des Schadwolfes GW954f sei erfolgreich gewesen.
Ob dieser Erfolg der gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz des Wolfes an sich förderlich ist scheint durchaus fragwürdig. Speziell diese Allgemeinverfügung richtete sich gegen ein Raubtier, das bereits 387 Haus- und Weidetiere nachweislich getötet hat - davon etliche „hinter“ dem „empfohlenen Herdenschutz“. Der Akzeptanz von „Naturschutzorganisationen“ mit Sicherheit
abträglich ist es hingegen, wenn diese Pressemitteilung dazu mißbraucht wird, Äußerungen zu kolportieren, die durchaus in den Bereich der „Fake News“ eingeordnet werden könnten.
Denn:
Es gibt, anders als seitens des BUND e.V. behauptet, keine gesetzliche Verpflichtung des Haus- undWeidetierhalters, seine Tiere vor Wölfen zu schützen – auch nicht in Verbindung von §2 TschG (1) mit § 3 Abs. 2 Nr. 3 TierSchNutztV(2) wie dieser in besagter Mitteilung behauptet.
In letztgenannter Verordnung heißt es nämlich lediglich, „Haltungseinrichtungen“ müssen so ausgestattet sein, das [Zitat]: „die Tiere, soweit möglich, vor Beutegreifern geschützt werden, wobei es im Fall eines Auslaufes ausreicht, wenn den Nutztieren Möglichkeiten zum Unterstellen geboten werden.“
Hier ist zum Einen aus dem Satzende zu schließen, das es sich bei den gemeinten Beutegreifern um Raubvögel und bei den zu schützenden „Nutztieren“ um Hühner handelt. Zum Anderen bietet eine Möglichkeit zum Unterstellen einem Haus- und Weidetier keinen Schutz vor einem Wolfsangriff.
„Es ist anzumerken, das die TierSchNutzt  seit ihrer Neufassung im Jahre 2006 bis einschließlich 2021 insgesamt 10 (!) mal geändert wurde (3) – so dass, wäre es das Ansinnen des Gesetzgebers gewesen, Wölfe, also große Beutegreifer, in dieser Verordnung zu berücksichtigen, durchaus möglich gewesen wäre.“ führt der zweite Vorsitzende des Vereins Weidezone Deutschland e.V., Dirk Eilers, aus, weiter sagt er: „Über die etymologische Entwicklung der Begriffe „Beutegreifer“ und „große Beutegreifer“ mag man sicherlich diskutieren können, jedoch stuft selbst die LCIE – die Large Carnivor Initiative for Europe, also die „Specialists Group“ der IUCN, die die Europäische Kommission in Bezug auf Großraubtiere wie Bär und Wolf berät, den Wolf als „Grossen Beutegreifer“ und nicht als „Beutegreifer“ ein.(4)“
„Das Herdenschutz ein Baustein und eine gesetzliche Vorgabe auf europäischer und somit auch deutscher Ebene sind, sobald es um Entnahmen von Schadwölfen geht, ist unstrittig. Wer jedoch aus deutschen Gesetzen etwas nicht vorhandenes konstruiert und einen Teil der Bevölkerung unter Generalverdacht stellt, begeht in unseren Augen Hetze gegen Haus- und Weidetierhalter.
Konstruktiv wäre es gewesen, die Weidetierhalter durch das Procedere der Beantragung von Herdenschutzmaßnahmen zu begleiten. Der Erstantrag umfasst allein acht Seiten plus beizufügender Anlagen, gefördert werden bei weitem nicht alle Haus- und Weidetierarten!“ so Lars Eric Broch, der erste Vorsitzende des Vereins Weidezone Deutschland e.V.

(0)https://www.bund-nrw.de/presse/detail/news/bund-klage-gegen-wolfsabschuss-erfolgreich/
(1) https://dejure.org/gesetze/TierSchG/2.html
(2)https://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/__3.html
(3) https://www.buzer.de/gesetz/7344/l.htm
(4)https://www.lcie.org/Large-carnivores

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