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Bürgermeister beschweren sich: Fristen sind zu eng

26.9.2021 Kreis Wesel (pd). Landrat Ingo Brohl und die Bürgermeister/innen der kreisangehörigen Städte/Gemeinden wenden sich in einem gemeinsamen Schreiben an die Schulministerin Yvonne Gebauer

Sehr geehrte Frau Ministerin Gebauer,
viele Kommunen investieren seit vielen Jahren in die Schulen und den Ausbau der Offenen Ganztagsschulen, auch ohne Fördermittel des Landes. Umso mehr begrüßen wir die Beschlüsse zur Unterstützung des Ausbaus der Offenen Ganztagsschulen des Landes NRW.

Erfreulicherweise wurde bereits mit dem Rund-Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 22.01.2021 zu BASS 11-02 Nr.39 die Förderrichtlinien über die
Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder festgelegt. Bis zum 28.02.2021 hatten die Anträge auf Gewährung der Zuwendung vorzuliegen. Der Zuwendungsbescheid z.B. der Stadt Hamminkeln ist am 20. Juli 2021 eingegangen.
Selbstverständlich sind bei dieser Förderung auch das Vergaberecht und die Zuwendungsvoraussetzungen einzuhalten. Das bedeutet, dass die beantragten Maß-
nahmen ausgeschrieben werden müssen, ggf. sogar europaweit, was allein von den vorgegebenen Fristen und Bearbeitungszeiten zweieinhalb bis drei Monate in Anspruch nimmt. Selbst bei sofortiger Ausschreibung könnten die Verträge für europaweite Ausschreibungen frühestens im November mit den Firmen abgeschlossen werden.

Weltweite Lieferengpässe (wie z.B. bekanntermaßen bei Holz) führen nunmehr dazu, dass Lieferanten nicht verbindlich zusagen können, dass die Waren bis zum
vom 31. Dezember 2021 geliefert werden. Die Anfrage bei der Bezirksregierung auf Fristverlängerung mehrerer Kommunen wurde nicht genehmigt und zwar mit dem Verweis der Bezirksregierung auf die Anweisung des Ministeriums. Mit dem Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes 528/2021 erhielten wir die Information „Keine Fristverlängerung im Ganztagsausbau“.

Es wird zurzeit davon ausgegangen, dass ein Abschluss beantragter Maßnahmen aufgrund von Vergabevorgaben wie Lieferengpässen nicht innerhalb der Frist erfolgen kann, damit sind die Förderbedingungen nicht erfüllt und die Zuwendung kann nicht vollumfänglich abgerufen werden. Die Kommunen müssten ggf. 100 % der Investitionen dann selbst tragen.

Seitens der Kommunen besteht zudem ein stetiger Unmut, weil zwar durch Land wie auch Bund aktuell zusätzliche Mittel mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt werden, aber die Ausführungsbestimmungen zu eng gefasst werden. Die Folge ist, dass in der Öffentlichkeit die Kommunen so dastehen, dass sie ihrer Arbeit nicht nachgekommen sind und die Möglichkeiten nicht ausschöpfen. Mit den Förderprogrammen wie z.B. Extra-Geld für Corona oder auch dem Digitalpakt haben Sie unter Beweis gestellt, dass Projekte über mehrere Haushaltsjahre möglich sind.

Auch wenn nun weitere Fördermittel für den Ganztag bereitgestellt werden, hilft uns das nicht für die beantragten Maßnahmen aus dem Programm “Beschleunigter Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“.
Im Namen der Kommunen des Kreises Wesel bitten wir Sie DRINGEND um eine Erlassänderung und zwar dahingehend, dass die Fristen der Rechnungsstellung bis zum 31.10.2022 und der Einreichung des Verwendungsnachweises bis zum 31.12.2022 verlängert werden.
Im Hinblick auf eine vernünftige Haushaltsplanung für die Ausstattungskosten der Räume im Rahmen des Schulbauprogramms 2030+ ist es für die Kommunen im Kreis Wesel wichtig zu wissen, mit welchen Zuschüssen wir in den nächsten Jahren rechnen
können.
Die Stadt Wesel beispielweise hat bereits mehrfach bei der Bezirksregierung angefragt und sich nach der weiteren Perspektive für das Förderprogramm erkundigt - leider hat auch die Mitarbeiterin der Bezirksregierung bislang keine Informationen.

Hier sollte das Land die notwendigen Grundlagen schaffen, damit die Kommunen Pla-
nungssicherheit bekommen

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