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RVR-Ruhrparlament stimmt neuen Regionalen Kooperationsstandorten zu

26.6.2021 Metropole Ruhr/Essen (idr). Die Verbandsversammlung im Regionalverband Ruhr (RVR) hat in ihrer  Sitzung (25. Juni) mit der Zustimmung zum "Sachlichen Teilplan Regionale Kooperationsstandorte" die Weichen für die langfristige wirtschaftliche Entwicklung der Metropole Ruhr gestellt. Hierfür sollen neue großflächige Gewerbe- und Industriestandorte mit einem Umfang von 1.300 Hektar bereitgestellt werden. Der "Sachliche Teilplan Regionale Kooperationsstandorte" legt 24 Standorte im gesamten Ruhrgebiet fest. Er ist ein vorgezogener Aspekt des Regionalplans Ruhr.

Von den 24 Standorten sind zehn auf ehemaligen Industrie- oder Bahnbrachflächen vorgesehen, die sich für eine gewerblich-industrielle Folgenutzung eignen. Hierzu zählen die Schachtanlagen Franz Haniel in Bottrop oder Rossenray in Kamp-Lintfort und der Rangierbahnhof in Hamm. Auch für vier Kraftwerksstandorte in Voerde, Lünen, Bergkamen und Werne eröffnet der neue Teilplan die Möglichkeit für eine gewerblich-industrielle Nachnutzung.

"Die breite Zustimmung des Ruhrparlaments zum Sachlichen Teilplan ist ein starkes politisches Signal. Mit diesem Flächenangebot sind wir im Wettbewerb mit nationalen und internationalen Wirtschaftsregionen wieder konkurrenzfähig", sagt Dr. Frank Dudda, Vorsitzender der Verbandsversammlung beim RVR, nach dem Beschluss.

RVR-Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel unterstreicht: "Der jetzt beschlossene Sachliche Teilplan ist zugleich eine Premiere. Seit 55 Jahren hat die Regionalplanung im RVR damit wieder ein eigenes Planwerk für die Entwicklung des Ruhrgebiets geschaffen. Damit schreibt der RVR ein wichtiges Kapitel auf dem Weg zum neuen einheitlichen Regionalplan Ruhr."

Die Verbandsversammlung hat nun die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der großflächigen Standorte in der Metropole Ruhr geschaffen. Ob und wann Baurecht für neue Gewerbegebiete geschaffen wird, entscheiden abschließend die Stadt- und Gemeinderäte vor Ort. Eine zusätzliche Revisionsklausel sieht vor, dass alle 24 Kooperationsstandorte spätestens nach fünf Jahren überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden sollen.

Michael Bongartz, Referatsleiter Staatliche Regionalplanung im RVR, erläutert: "Wenn eine Fläche über einen längeren Zeitraum ungenutzt bleibt oder nicht entwickelt wird, besteht die Möglichkeit, das betroffene Areal zurückzunehmen oder aber einen neuen Standort zu finden. Dieser kann dann über ein Änderungsverfahren ausgewiesen werden. Ein Regionalplan ist nicht in Stein gemeißelt."

Bevor der von der Verbandsversammlung beschlossene Plan endgültig in Kraft tritt, muss er noch der Landesplanungsbehörde angezeigt werden.

Infos unter http://www.regionalplanung.rvr.ruhr

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