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Tongrube Schermbeck-Hünxe: Gutachten liegt jetzt vor-Betreiber der Tongrube muss bautechnisch nachbessern

11.11.2020 Gahlen (pd). Betreiber der Tongrube muss bautechnisch nachbessern. Vorhandene Sickerwasserfassung nicht ausreichend, um eine Belastung der Oberflächengewässer auszuschließen.

Das von Umweltministerin Ursula Heinen-Esser Anfang 2019 initiierte zusätzliche Gutachten zur Tongrube Schermbeck-Hünxe liegt jetzt vor. Ein zentrales Ergebnis ist, dass die vorhandenen technischen Einrichtungen zur Fassung des Sickerwassers nachgebessert werden müssen, um eine Gefährdung für die Oberflächengewässer sicher ausschließen zu können. Auch müssen weitergehende Untersuchungen zum Wasserhaushalt durchgeführt werden, um festzustellen, ob eine Belastung des Grundwassers besteht und um die erforderlichen Maßnahmen und den Umsetzungszeitplan zu konkretisieren.

In den vergangenen Monaten haben die beauftragten Sachverständigen alle derzeit vorliegenden Daten, Dokumente und Entscheidungen über die Tongrube systematisch auf den Prüfstand gestellt. Indem die Betreiber der Tongrube die Einrichtungen zur Fassung des Sickerwassers bautechnisch nachbessern, wird dauerhaft sichergestellt, dass von den zwischen den 2010 und 2013 in der Tongrube illegal entsorgten 30.000 Tonnen Ölpellets keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.

"Ich habe Anfang vergangenen Jahres entschieden, dass gutachterlich überprüft werden soll, ob die derzeit an der Tongrube laufenden Sicherungsmaßnahmen geeignet und ausreichend sind, um Gefahren für Mensch und Umwelt auszuschließen", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. "Das Gutachten hat hier bautechnische Schwachstellen zu Tage gefördert. Ich bin froh, dass die Ergebnisse der Gutachter jetzt vorliegen und der Kreis Wesel darauf aufbauend die weiteren erforderlichen Schritte zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und der Umwelt umsetzen kann."

In der vergangenen Woche hatte das Umweltministerium Vertreter der Bürgerinitiative, die Bürgermeister der Gemeinden Schermbeck und Hünxe sowie Vertreterinnen und Vertreter des Kreises Wesel, der Bezirksregierung Düsseldorf und des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zu einer Erörterung des Gutachtens nach Düsseldorf eingeladen.

In dem offenen und konstruktiven Austausch stellten die Gutachter ihre Ergebnisse vor, um diese mit den Beteiligten zu erörtern. Die Vertreter der Bürgerinitiative und der Kommunalpolitik haben ihre Anregungen und Fragen vorgetragen und mit den Gutachtern, den Vertretern des Umweltministeriums und der Behörden besprochen. Die Umsetzung der Ergebnisse des Gutachtens liegt nun im Zuständigkeitsbereich des Kreises Wesel. Das Umweltministerium wird den Kreis auffordern, die gutachterlichen Empfehlungen umzusetzen. Das Ministerium wird die Umsetzung weiterhin begleiten.

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