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Landrat Müller unterschreibt die Petition nicht

Landrat Dr. Ansgar Müller wünscht sich bei dem Umgang mit dem Thema Wolf eine Wiedetierprämie. Erfahrungen aus Niedersachsen, wo inzwischen mehrere Wolfsrudel ansässig sind, belegten, dass dort die Weidetierhaltung zurückgegangen ist. Labrat Müller schreibt: Seit dem Auftreten der Wölfin besteht auch im Kreis Wesel die Befürchtung, dass eine Tendenz zur Aufgabe der Weidetierhaltung entstehen könnte. Viele Halterinnen und Halter üben ihre Tätigkeit nicht erwerbsmäßig oder nur nebenberuflich aus. Eine Vielzahl von kleineren Schafhaltungen beweidet kleinere Grünlandflächen mit Sonderbiotopen (z.B. Streuobstwiesen) und verhindert damit ein Brachfallen. Darüber hinaus befinden sich bei uns im Kreis Wesel mehr als 70 Kilometer Hochwasserschutzdeiche, die nahezu ausschließlich mit Schafen beweidet werden.
Die Weidetierhaltung leistet damit einen großen Beitrag sowohl zur Landschaftspflege als auch zum Hochwasserschutz. Das Wolfsgebiet im Kreis Wesel umfasst offiziell eine
knapp 1.000 Quadratkilometer große Zone rund um Schermbeck. Zusätzlich gibt es eine umliegende "Pufferzone" mit einer Fläche von 2.805 Quadratkilometern. Dies verdeutlicht, wie viel Fläche und damit potentiell auch Weidetiere sich im Einzugsgebiet der Wölfin GW954f, genannt „Gloria von Wesel", befinden. Es wäre wünschenswert, wenn der Bund oder das Land eine Weidetierprämie einführen würde, um eine Aufgabe der Weidetierhaltung durch das Auftreten von Wölfen zu verhindern.

Die Antwort auf die nach Parametern für die Zulassung einer möglichen Entnahme lautet wie folgt: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen trifft nach abschließender Auswertung der vorliegenden Risse im Wolfsgebiet Schermbeck eine fachliche Bewertung zur Frage der Verhaltensauffälligkeit der Wölfin Gloria. Soweit sich nach den vorgegebenen Kriterien – diese werden zur Zeit für die Festlegung eines bundesweit einheitlichen Standards überarbeitet; siehe dazu auch das Positionspapier eines Verbändebündnisses aus Naturschutz und Tierhaltung, das sich mit der Frage der Vereinbarkeit von Herdenschutz und Wölfen beschäftigt ( https://www.nabu.de/news/2019/06/26516.html) - eine Verhaltensauffälligkeit ergibt, werden die notwendigen Maßnahmen wie Vergrämung oder Entnahme durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen in Abstimmung mit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) und im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Grundsätzlich zuständig für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Entnahme ist gemäß § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz die Untere Naturschutzbehörde, hier also der Kreis Wesel. Ob dabei die Umsiedlung eine Alternative darstellt, wäre im Rahmen der Prüfung der artenschutzrechtlichen Ausnahme zu klären.
Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung einer solchen Ausnahmegenehmigung wird sich die Untere Naturschutzbehörde eng mit den vorgesetzten Behörden und ihrem Beirat abstimmen.
Bei der Entscheidungsfindung werden die beteiligten Behörden alle vorliegenden Argumente abwägen, um zu einem validen Urteil zu kommen. Für die Kreisverwaltung kann ich Ihnen große Sorgfalt und Umsicht zusichern.
Eine offene Ansprache und ein reflektierter Umgang mit dem Thema,  können dazu beitragen, die Emotionen auf allen Seiten zu reduzieren und letztendlich eine Akzeptanz der zu treffenden fachlichen Bewertung und Entscheidung herbeizuführen. Damit können hoffentlich auch persönliche Kritik oder gar Drohungen gegen Andersdenkende und die fachlich Verantwortlichen in den Behörden, wie sie leider aus anderen Bundesländern bekannt geworden sind, vermieden werden. Der Kreis Wesel wird weiterhin dafür sorgen, dass alle beteiligten Parteien miteinander im sachlichen Gespräch bleiben.
Um die notwendige behördliche Unabhängigkeit für den weiteren Prozess zu gewährleisten, werde ich die Petition nicht unterzeichnen.

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