Verfügungsfonds: Ihre Idee für Schermbeck

10.1.2021 Schermbeck (pd). Der Verfügungsfonds ist ein Instrument der Städtebauförderung mit dem ein flexibles Budget geschaffen wurde, das relativ unbürokratisch für die kurzfristige Umsetzung kleinteiliger und lokal angepasster Projekte, Aktionen und Maßnahmen bereitsteht. Damit kann auch Ihre Projektidee innerhalb des Stadtumbaugebietes (s. Karte) unterstützt werden. Einen Antrag auf Förderung können Vereine und weitere Institutionen, aber auch Einzelpersonen stellen.

Die Finanzierung der Projekte des Verfügungsfonds erfolgt dabei zur Hälfte aus privaten und zur anderen Hälfte aus öffentlichen Mitteln. Die öffentlichen Mittel setzen sich zu 70 % aus Fördermitteln und einem gemeindlichen Eigenanteil von 30 % zusammen. Insgesamt können damit Maßnahmen von bis zu 10.000 Euro aus dem Verfügungsfonds gefördert werden. Über die Förderung der eingereichten Projektideen entscheidet das Gremium „Verfügungsfonds“, welches mit Vertretern aus den Parteien und Wählergemeinschaften des Gemeinderates, den Kirchengemeinden, der Werbegemeinschaft, dem Gemeindemarketingverein, dem Heimat- und Geschichtsverein, dem Gemeindesportverband und der Gemeindeverwaltung besetzt ist.

In den vergangenen zwei Jahren konnten bereits die Projekte der Kilian-Schützengilde Schermbeck (Renovierung der Ehrenmäler in Schermbeck) und der Leichtathletikabteilung des SV Schermbeck (Infotafeln für den „Sportkurs am blauen Band“) mit den Mitteln aus dem Verfügungsfonds erfolgreich umgesetzt werden.

An diese Erfolge möchten wir auch im Jahr 2022 anknüpfen und bitten daher um die Einreichung Ihrer Projektideen bis zum 31.03.2022. Wir beraten Sie gerne und würden uns freuen, Ihre Ideen mit Ihnen zu Projekten werden zu lassen!

Gefördert werden Maßnahmen und Aktionen
- zur Stärkung der Stadteilkultur
- zur Belebung des Einzelhandels
- zur Aufwertung des Stadtumbaugebietes, des Ortsbildes und des Wohnumfeldes
- zur Imagebildung
- einer wirkungsvollen Öffentlichkeitsarbeit.

Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Angaben zur Antragstellerin oder zum Antragsteller
- Beschreibung der Maßnahme inklusive Nutzen und erwartetem Effekt für das Stadtumbaugebiet
- räumliche Zuordnung und Dauer der geplanten Maßnahme (Umsetzung möglichst bis Oktober 2022)
- detaillierte Darstellung der Kosten (bei Beauftragung von Unternehmen sind jeweils drei Angebote einzuholen)
- Information, ob ggf. schon ein/e SpenderIn bzw. SponsorIn benannt werden kann.

Weitere Auskünfte erteilt:
Gemeinde Schermbeck, Stabsstelle 5 -Fördermanagement-, Weseler Straße 2, 46514 Schermbeck
Telefon: 02853 / 910-350, Telefax: 02853 / 910-4350, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 02853 / 910-340, Telefax: 02853 / 910-4340, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!