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Grüne Kreistagsfraktion: Wo ist das Sickerwasser geblieben?

30.9.2019 Gahlen. PM Grüne Kreistagsfraktion. Verbleib der Sickerwässer aus der Verfüllung Mühlenberg im Zeitraum März - Dezember 1999



Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Müller,
leider haben wir bis heute trotz unserer zweimaligen Anfrage zum Verbleib der Sickerwässer aus der Verfüllung Mühlenberg im Zeitraum März - Dezember 1999 keine Auskunft erhalten.
In der Informationsveranstaltung am 19. September 2018 sagte Ihr Mitarbeiter Michael Fastring auf die Frage, wohin die Sickerwässer im o.a. Zeitraum gekommen seien, es sei „kein Tropfen Sickerwasser“ aus der Abgrabung Mühlenberg in die Gräben bzw. Bäche geflossen.
In unserer Anfrage vom 18.01.2019 haben wir diesen Sachverhalt dargestellt und nach dem Verbleib der Sickerwässer gefragt.
In Ihrer Antwort vom 21.05.2019 verweisen Sie in Beantwortung dieser Frage auf das Protokoll der Informationsveranstaltung. Auf Seite 6 findet sich hier exakt die gleiche Aussage von Herrn Fastring. Weitee Aufschlüsse gibt es nicht.
In einer erneuten Anfrage vom 05.06.2019 weisen wir auf diese unbefriedigende Auskunft hin und bitten erneut um Beantwortung der Frage nach dem Verbleib der Sickerwässer im o.a. Zeitraum.
In Ihrer Beantwortung vom 25.06.2019 führen Sie analog zur Aussage von Herrn Fastring aus, es sei keine Einleitung von Sickerwasser in das Grabensystem erfolgt. Eine Auskunft über den Verbleib erteilen Sie wiederum nicht, stattdessen zitieren Sie einen Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf mit der Aussage, die Sickerwassereinleitung „sei nur theoretischer Natur“ gewesen und nicht erfolgt. Diese Aussage gibt keinerlei Aufschluss über die praktische Handhabung der von Ihrem Haus erteilten Genehmigung für die Einleitung von Sickerwasser aus der Verfüllung Mühlenberg im o.a. Zeitraum.
Um Ihnen und auch uns weitere Anfragen und langatmige Ausführungen zu ersparen, haben wir eine Liste der möglichen Antworten erstellt und bitten Sie, uns mitzuteilen, welche der Möglichkeiten zutrifft:
a) Es fielen im fraglichen Zeitraum keine Sickerwässer an (nach Auskunft der Fa. Nottenkämper).
b) Es fielen im fraglichen Zeitraum keine Sickerwässer an (Ergebnis unserer Recherchen).
c) Die Sickerwässer wurden trotz der Genehmigung zur Einleitung in das Grabensystem in der Kläranlage entsorgt (nach Auskunft der Firma Nottenkämper).
d) Die Sickerwässer wurden trotz der Genehmigung zur Einleitung in das Grabensystem in der Kläranlage entsorgt (Ergebnis unserer Recherche).
e) Die Sickerwässer sind bedauerlicherweise doch in das Grabensystem eingeleitet worden und somit in den Gartroper Mühlenbach gelangt.
f) Die Sickerwässer wurden nach unserer Kenntnis anderweitig (illegal) entsorgt, und zwar: .....
g) Wir wissen nichts über den Verbleib der Sickerwässer im o.a. Zeitraum.
h) Wir möchten darüber keine Auskunft geben.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auflistung die Beantwortung der Frage erleichtert zu haben.

 

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