GRÜNE Kreistag Wesel- Pressemitteilung - Korruptionsverdacht 

8.7.2019 Gahlen.  Der Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Duisburg zum Vorermittlungsverfahren gegen einen Mitarbeiter des Kreises Wesel wegen Bestechlichkeit und die Pressemitteilung des Landrats zu diesem Sachverhalt werfen zahlreiche Fragen auf.
Zunächst fragen wir uns, warum der Landrat einen Mitarbeiter mit der Überwachung der Tongrube betraut, der in unmittelbarer Nachbarschaft zu dieser wohnt. Um jeden Anschein einer Beeinflussung zu vermeiden, wäre hier eine andere Lösung geboten gewesen.
Die von dem Zeugen angeführten Bestechungen sollen in den Jahren 2005 bis 20012 stattgefunden haben. Auch hier fragen wir uns, warum der Mitarbeiter über einen so langen Zeitraum für die Überwachung bzw. Genehmigung zuständig war und nicht, wie es üblich ist, rotiert wurde.
Die Aufgabe des Landrats kann sich im Folgenden nicht auf das bloße Aktenstudium beschränken. Es sollte für die Kreisverwaltung ein Leichtes sein, herauszufinden, ob der in Rede stehende Mercedes wirklich über mehrere Halter seinen Weg zu dem Mitarbeiter fand. Wenn der ursprüngliche Käufer der Bestechende war und der endgültige Besitzer der der Bestechlichkeit verdächtigte Mitarbeiter, müsste es sich schon um einen merkwürdigen Zufall halten.
Ebenso verhält es sich mit den Rechnungen über das Baumaterial für den Umbau des im Besitz des Mitarbeiters befindlichen Hauses. Auch hier sollte eine Anfrage bei der Lieferfirma Klarheit bringen.
Dem Bericht der Staatsanwaltschaft ist zu entnehmen, dass man sich mit Hinweis auf die Verjährung wenig Mühe gegeben hat, zu ermitteln.
Dies ist jetzt Aufgabe des Landrats. Denn entweder sind hier disziplinarische Maßnahmen angezeigt oder aber, sofern die Nachforschungen ergeben, dass die erhobenen Vorwürfe gegenstandslos sind, ist eine Rehabilitierung des Mitarbeiters erforderlich.
Nur rückhaltlose Aufklärung und Transparenz kann das verlorengegangene Vertrauen der Bürger in die Arbeit der Kreisverwaltung zurück bringen!