Die Kanzlei Schraven & Partner informiert

27.3.2020 Schermbeck (pd). Aktuell arbeiten wir unermüdlich daran, die neusten Entscheidungen und Vorgehensweisen zusammenzutragen.

 Unter dem Titel NRW Soforthilfe 2020 gibt das Land NRW das Angebot des Bundes 1:1 an die jeweiligen Zielgruppen weiter.

Die wesentlichen Eckpunkte der Förderungen sind in einer sehr übersichtlichen Weise auf der Internetseite https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 zusammengefasst.

Auf dieser Seite wird ab Freitag (27.03.2020) im Laufe des Tages auch der Onlineantrag für diese Soforthilfe abrufbar sein.

Dieser Antrag auf Soforthilfe ist von Ihnen persönlich zu stellen. Bei Fragen zum Antragsverfahren stehen wir Ihnen aber gerne hilfreich zur Seite. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.