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Information zur Europawahl

18.4.2019 Kreis Wesel. Kreiswahlleiter Dr. Rentmeister weist darauf hin, dass aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15.04.2019 Wahlrechtsausschlüsse · für in allen Angelegenheiten Betreute und · für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Personen bei der Europawahl 2019 nicht anzuwenden sind.

Für diesen Personenkreis besteht daher die Möglichkeit, sich bis zum 5. Mai 2019
in das Wählerverzeichnis ihres Hauptwohnortes eintragen zu lassen. Der Antrag muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die genaue Anschrift des/der Wahlberechtigten enthalten und persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Europawahl am 26.05.2019
In Schermbeck sind knapp 11.500 Personen für die Europawahl wahlberechtigt. Die Gemeindeverwaltung richtet dazu insgesamt 14 Stimmbezirke und 4 Briefwahlbezirke ein. Sofern Sie in einem Stimmbezirk als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei der Europawahl mitwirken möchten, können Sie sich beim Wahlbüro der Gemeinde Schermbeck vorzugsweise per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter der Rufnummer 910-210 verbindlich melden. Wahlhelfer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 Euro für ihre Tätigkeit im Wahlvorstand.
Die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl am 26.05.2019 werden in der Woche nach Ostern (23.-27. April) zugestellt.

Ab dem 25.04.2019 ist das Briefwahlbüro im Sitzungszimmer des Schermbecker Rathauses geöffnet. Dort haben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen und mit den Briefwahlunterlagen auch direkt zu wählen. Geöffnet ist das Briefwahlbüro zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses. Am Freitag vor der Wahl, 24. Mai, hat das Wahlbüro bis 18 Uhr geöffnet. Es ist für Menschen mit Gehbehinderung über den Haupteingang zu erreichen.

 

Ausstellung von Briefwahlunterlagen
Zur Erleichterung der Antragstellung ist auf der Rückseite jeder Wahlbenachrichtigung ein entsprechendes Antragsformular abgedruckt. Es ist vom Wähler grundsätzlich eigenhändig zu unterzeichnen und dem Wahlamt zu übersenden oder vor Ort vorzulegen. Wer einen Antrag für eine andere Person stellt, muss hierzu eine schriftliche Vollmacht mitbringen.
Ferner kann auch mit einem Smartphone oder einem Tablet der auf Rückseite vorhandene QR-Code gescannt werden, um zu der Onlinebeantragung der Briefwahlunterlagen zu gelangen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, über die Internetseite der Gemeinde Schermbeck unter www.schermbeck.deeinen Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen zu stellen.

 

Zusätzliche Hinweise für Unionsbürger
Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland wohnen, können entscheiden, ob sie in ihrem Heimatland oder in Deutschland an der Europawahl teilnehmen und die hier aufgestellten Kandidaten wählen möchten.
EU-Staatsangehörige, die in Deutschland an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen bis zum 5. Mai 2019 in ihrem deutschen Wohnort einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Wer bereits bei den Europawahlen 2004, 2009 und / oder 2014 in Deutschland gewählt hat und nicht zwischenzeitlich ins Ausland verzogen war, wird automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

 

Hinweise bei Änderung des Wohnsitzes nach dem 14.04.2019
Wenn Sie sich nach dem 14.04.2019 bei einer anderen Kommune anmelden, sind Sie grundsätzlich im Schermbecker Wählerverzeichnis eingetragen und können am Wahltag in Ihrem bisherigen Wahllokal wählen oder an der Briefwahl teilnehmen. Bis zum 05.05.2019 haben Sie die Möglichkeit, in Ihrer neuen Wohngemeinde die Aufnahme in das dortige Wählerverzeichnis zu beantragen. In diesem Fall werden Sie aus dem Schermbecker Wählerverzeichnis gestrichen.

Bei einer Anmeldung in Schermbeck nach dem 14.04.2019 bleiben Sie grundsätzlich in dem Wählerverzeichnis Ihrer bisherigen Wohngemeinde eingetragen. In der Zeit vom 15.04. bis zum 05.05.2019 erhalten Sie in Schermbeck ein Formular, mit dem Sie auf Wunsch bis zum 05.05.2019 die Aufnahme in das Schermbecker Wählerverzeichnis beantragen können. Sie werden dann im Verzeichnis Ihrer bisherigen Wohngemeinde gestrichen.

Wenn Sie innerhalb von Schermbeck umziehen, bleiben Sie in dem Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen und können am Wahlsonntag in Ihrem bisherigen Wahllokal an der Wahl teilnehmen oder Briefwahlunterlagen beantragen. Eine Änderung des Wählerverzeichnisses ist bei Umzügen innerhalb Schermbecks nicht möglich.

 

Ihre Ansprechpartnerin im Wahlamt Schermbeck
Das Wahlamt der Gemeinde Schermbeck erreichen Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Weseler Straße 2, wie folgt:
persönlich Frau Meyer, Zimmer 210, 1. OG
telefonisch 02853 – 910 210
per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet www.schermbeck.de

 

Allgemeine Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag 8.30 – 12.00 Uhr 13.30-16.00 Uhr
Dienstag 8.30 – 12.00 Uhr geschlossen
Mittwoch 8.30 – 12.00 Uhr 13.30-16.00 Uhr
Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr 13.30-18.00 Uhr
Freitag 8.30 – 13.00 Uhr

 

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