Mit neuem Gesetz Stellen für Langzeitarbeitslose schaffen

30.3.2019 Schermbeck. Bürgermeister Mike Rexforth plant in der Verwaltung fünf bis sechs Stellen zu schaffen, um Menschen nach dem Teilhabechancengesetz Paragraph 16e und 16i zurück ins Arbeitsleben zu bringen. Er hat dabei Hausmeisterstellen im Auge und würde gern das Personal im Bauhof aufstocken. „Diese Kräfte könnten sich dann zum Beispiel unter anderem um das Grün in der Gemeinde kümmern, getreu dem Motto Ùnser Dorf soll schön bleiben“, so Rexforth. Außerdem suche der TuS Gahlen einen Ersatz für den plötzlich verstorbenen Leo Loewenau, der viel Verwaltungsarbeit erledigt hat und der SV Schermbeck benötigt einen Platzwart. Er denke auch an Kindergärten die hauswirtschaftliche Kräfte benötigen.
Falls sich jemand für eine solche Tätigkeit interessiert möge man mit dem Bürgermeister Kontakt aufnehmen, sagte Rexforth.


Von der neuen Förderung "Teilhabe am Arbeitsmarkt" können Menschen profitieren, die über 25 Jahre alt sind und für mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren. Unternehmen, die unter diesen Voraussetzung Personen einstellen, können mit einem Zuschuss zum Gehalt der neuen Mitarbeiterin bzw. des neuen Mitarbeiters gefördert werden. In den ersten beiden Jahren sind das 100 Prozent des Mindestlohns - es sei denn, die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber ist tarifgebunden oder tariforientiert. Dann wird das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt berücksichtigt. In jedem weiteren Jahr verringert sich der Zuschuss um 10 Prozent. Die Förderung dauert maximal 5 Jahre. Zudem können während der Förderung erforderliche Qualifizierungen und Praktika bei anderen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern finanziert werden. (Quelle Arbeitsamt)