ANZEIGE:
Reihenmittelhaus in bevorzugter Wohnlage von Schermbeck! 

 

Weiterlesen ...


ANZEIGE:
Begleitete Tanzania Gruppenreise ab / bis Schermbeck

Weiterlesen ...


ANZEIGE:
Die neue Website päsentiert sich im neuen frischen Look

Weiterlesen ...

ANZEIGE
Immobilien -  Center der Niederrheinischen Sparkasse RheinLippe

Weiterlesen ...


Zurückweisung der Beschwerde ist nicht gerechtfertigt

PM Bündnis 90/ Die Grünen
15.2.2019 Schermbeck. Mit Schreiben vom 03.02.2019 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm unsere Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Bochum wegen nicht
eingeleiteter Ermittlungen gegen vier Staatsanwälte in Sachen Ölpellets zurückgewiesen.

 

Wir haben die Begründung geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die angeführten Gründe eine Zurückweisung unserer Beschwerde nicht rechtfertigen.
Die Aussage,…..“dass die Staatsanwälte von der Richtigkeit ihrer strafrechtlichen Bewertung überzeugt waren und sich im Einklang mit Recht und Gesetz sahen….“
ist keine ausreichende Begründung dafür, auf die Aufnahme von Ermittlungen zu verzichten, zumal die sog. „Task Force Akten“ der BP
zahlreiche Hinweise enthielten, die eine Strafverfolgung erfordert hätten.

In unserem Land wird jeden Tag gegen Menschen ermittelt, die sich bei ihren Handlungen in Einklang mit Recht und Gesetz gesehen haben.
Trotzdem werden diese Menschen vor Gericht gestellt und häufig auch verurteilt. Allein die Überzeugung, sich mit Recht und Gesetz in Einklang zu befinden,
heißt nicht, dass man es auch ist. Dieser Grundsatz gilt auch für Staatsanwälte! Und daher wäre eine Überprüfung von höherer Stelle nötig gewesen.

Geradezu dreist ist die Aussage, die Intensität der Befassung mit den komplexen Zusammenhängen zeige sich dadurch, dass einer der Staatsanwälte
sich bei seinen Ermittlungen von der Bezirksregierung Münster habe beraten lassen. Diese Behörde hat mit ihrer Genehmigungspraxis den Umweltskandal
doch erst ermöglicht. Auf Antrag der BP wurden die Grenzwerte für die Schwermetalle Nickel und Vanadium von der Bezirksregierung Münster zweimal erhöht,
sowie der Abfallschlüssel mehrfach geändert. Zudem legte die BP mehrere Datenblätter vor, in denen ein und dasselbe Material einmal als unbedenklich
und dann wieder als krebserregend eingestuft wurde. Dies alles hat weder die Bezirksregierung noch die ermittelnden Staatsanwälte veranlasst,
die BP als Erzeuger des Abfalls zu überprüfen und sich die Entsorgungswege lückenlos nachweisen zu lassen.

Zu guter Letzt teilt die Generalstaatsanwaltschaft Hamm mit, eine Staatsanwaltschaft sei keine Strafverhinderungsbehörde
und von daher sei den Staatsanwälten auch nicht vorzuwerfen, dass sie die Entsorgung der Ölpellets in der Tongrube nicht verhindert haben.
Die Staatsanwälte hatten bereits 2013 durch den von ihnen eingeschalteten LANUV Gutachter Dr. Mallorny Kenntnis, dass es sich bei den Ölpellets um gefährlichen Abfall handelt. Sie hätten hier den Entsorgungsweg, den die BP gewählt hat, ermitteln müssen, schon allein um Schäden für die Umwelt und die Bevölkerung zu verhindern.
Stattdessen haben sie das Prozedere der illegalen Entsorgung weiter geschehen lassen.

Mit der Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft haben wir unsere Rechtsmittel ausgeschöpft. Unsere nächste Maßnahme wird eine Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen den Oberstaatsanwalt sein, der die Zurückweisung unserer Beschwerde unterzeichnet hat.
Zudem werden wir uns mit einem Schreiben an das Justizministerium des Landes NRW wenden und zusätzlich versuchen,
mittels einer kleinen Anfrage im Landtag noch Licht in die dunklen Machenschaften um die Ölpellets der BP zu bringen.

Free Joomla! template by Age Themes

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.