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Vertreter von EDEKA Rhein Ruhr sollen im Ausschuss Pläne vorstellen

29.6.2018 Schermbeck. Antrag auf umgehende Einladung von verantwortlichen Vertretern der EDEKA zur Vorstellung und Begründung der veröffentlichten Plan-Variante

 

Sehr geehrter Herr Rexforth,
hiermit stellen wir den Antrag, verantwortliche bzw. bevollmächtigte Vertreter der EDEKA-Handelsgesellschaft Rhein-Ruhr mbH umgehend in eine der nächsten Ausschuss- oder Ratssitzungen einzuladen, damit diese die aktuell veröffentlichte Bebauungsplan-Variante aus Sicht des möglichen Investors sowohl den politischen Vertretern der Gemeinde als auch der interessierten Öffentlichkeit vorstellen können.

In den letzten Wochen war in der Presse viel über die Schließung des EDEKA-Marktes an der Erler Straße und die damit im Zusammenhang stehenden Konsequenzen zu lesen. Die vom Bürgermeister Rexforth an EDEKA gerichteten teilweise harten Vorwürfe gingen einher mit der Meldung, das „EDEKA weiterhin an Schermbeck interessiert“ ist. Es wurde zusätzlich eine Bebauungsplan-Variante mit Datum 01.06.2016 veröffentlicht, wie sich ein moderner Verbrauchermarkt an dieser Stelle realisieren ließe. Wer nun Recht mit seinen Aussagen und Schuldzuweisungen hat, können wir nicht abschließend beurteilen. Nachweislich fanden zwischen dem 20.05.2015 bis 25.06.2017 14 interfraktionelle Gespräche statt. Weder die jetzt vorliegende Bebauungsplan-Variante noch andere Detailinformationen zu EDEKA wurden den Teilnehmern seitens der Verwaltung in diesem Zeitraum mitgeteilt. Von daher vertreten wir auch weiterhin die Auffassung, dass sich eine Erweiterung bzw. der Neubau eines Verbrauchermarktes in Kombination mit den von uns seit langem geforderten Seniorenwohnungen zu bezahlbaren Mieten wesentlich früher hätten möglicherweise realisieren lassen.

Die nun von EDEKA veröffentlichte Bebauungsplan-Variante ist, wenn alle Beteiligten (Verwaltung, Kirche und Grundstückseigentümer) an einem gemeinsamen Strang ziehen würden, für uns ein durchaus praktikabler Weg, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger an einer schnellstmöglichen Wiederherstellung der Nahversorgung durch einen Vollsortimenter sowie der Schaffung neuer und zusätzlicher Arbeitsplätze zu wahren. Aus diesen Gründen sollte diese Thematik umgehend politisch beraten werden, da uns gegenseitige Stellungnahmen in den Medien auf die nahe Zukunft bezogen nicht weiter bringen.

Ergänzend bitten wir um Auskunft, inwieweit für die Gemeinde Schermbeck für die veräußerten bebauten Grundstücke, heutiges EDEKA-Geschäft sowie das Nebengebäude, gemäß § 24 BauGB ein Vorkaufsrecht bestand, zumal die Verwaltung in ihrem Einzelhandelskonzept die Beibehaltung eines Vollsortimenters an diesem Standort an der Erler Straße festgeschrieben hat. Da nach unserem Wissensstand sämtliche Kaufverträge unbebauter und bebauter Grundstücke der Verwaltung mitgeteilt werden, hätte die Verwaltung unter Einbeziehung der Voraussetzung, das Wohl der Allgemeinheit zu beachten, das Vorkaufsrecht ausüben können.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Roth

 

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