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Das Bürgerforum Gahlen meldet sich zu Wort

11.3.2018 Gahlen. Stellungnahme zu den jüngsten Entwicklungen am Landgericht Bochum zum Umweltskandal auf dem Gahlener Mühlenberg

Das Gahlener BürgerForum ist erfreut über den Fahndungserfolg des BKA und die Festnahme des ehemaligen Prokuristen (Herrn L.) der Firma Nottenkämper. So kann demjenigen, der anscheinend der Hauptverantwortliche dafür ist, dass hochgiftige Abfallstoffe im Gahlener Mühlenberg - einer zu verfüllenden Tongrube - gelandet sind, (wieder) der Prozess gemacht werden.
Auf dem ersten Blick ist es mühselig, dass der bereits begonnene Strafprozess bezogen auf Herrn L. bedingt durch seine Flucht wieder von vorne aufgerollt werden muss. Da die Öffentlichkeit im vergangenen Jahr aber erst mit bzw. nach dem ersten Verhandlungstag und dem Verlesen der Anklageschrift von diesem Umweltskandal durch die Medien erfahren hat, musste man sich die jeweiligen Handlungsstränge und Detailinformationen wie ein Mosaik mühsam zusammensuchen. Insofern war das erneute Verlesen der ursprünglichen Anklageschrift für das GBF sehr erkenntnisreich.
Bisher wusste das GBF, dass ein giftiges Gemisch auf dem Gelände des damaligen RZB in Bochum erstellt wurde, bei dem besagte Ölpellets legalem Abfall untergemischt und dann zur Tongrube nach Gahlen transportiert wurde. Es wurde bisher immer suggeriert, dass die beigemischten Mengen so klein waren, dass die Fa. Nottenkämper bei Probeentnahmen nichts feststellen konnte. Der Staatsanwalt verlas aber in der Anklageschrift, dass die zugeführte Giftmenge jeweils 3-4 bzw. 5-6 Radladerschaufeln groß war. Wieder bzw. jetzt erst recht stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit der Kontrollmechanismen auf Seiten Nottenkämpers, aber auch auf Seiten der nachgelagerten Kontrollbehörden – und dies bei ca. 5.000 Lkw-Fahrten pro Jahr und insgesamt ca. 15.000 Lkw-Ladungen über die Jahre verteilt.
Es war bekannt, dass auf dem Mühlenberg auch sog. Kronocarb gefunden wurden. So richtig klar war aber dem GBF nie, über welchen Weg es in die Tongrube gelangte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten in diesem Zusammenhang vor, dass er im Jahre 2014 gemeinschaftlich mit anderen, separat verfolgten Personen dafür verantwortlich ist, dass auf dem Betriebsgelände der Fa. Possehl-Kehrmann in Duisburg ein aus Kronocarb und Flugasche bestehendes Gemisch von ca. 9.200t im Auftrag der Firma Ferro Duo GmbH unter der Abfallschlüsselnummer 10 01 17 (Filterstäube aus der Abfallverbrennung) zu Nottenkämper geliefert worden sind. Auf Wunsch der Verantwortlichen der Nottenkämper OHG sei angeblich die Mischung später unter der Abfallnummer 19 12 09 (Mineralien wie Sand und Steine) in der Tongrube Nottenkämper abgelagert worden. Wieder einmal haben anscheinend die Kontrollmechanismen und Probeentnahmen bei Nottenkämper versagt. Warum der schon falsche Abfallschlüssel dann, wie es wohl heißt, noch einmal auf Wunsch der Verantwortlichen der Fa. Nottenkämper geändert wurde, gilt es im Detail zu hinterfragen.

 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten auch vor, dass ihm bekannt war, dass das Mischen von Kronocarb und Flugasche sowohl für den Arbeitsschutz bzw. die Mitarbeiter in der Halle in Duisburg als auch für die Atmosphäre nachteilige Auswirkungen hervorrief. Es muss neben der Frage zur Dichtigkeit der angeblich auskömmlichen Tonschicht endlich auch die Folgefrage gestellt werden, wie der Arbeitsschutz für die Mitarbeiter und die Nachteile für die Atmosphäre in der Gahlener Umgebung beim Abladen und Einbringen in die Tongrube der Fa. Nottenkämper aussah?
Nach der Beschreibung der Staatsanwaltschaft war der Angeklagte vom 14.7.2008 bis 10.7.2014 Prokurist der Nottenkämper OHG. „In dieser Funktion hatte er die Aufgabe, eigenständig und mit einem großen Handlungsspielraum Materialien für die Tongrube zu akquirieren, mit deren Annahme für die Firma Nottenkämper OHG möglichst hohe Erlöse generiert werden sollten. Oftmals kannte aus der Belegschaft der Nottenkämper OHG allein der Angeklagte deren Kunden, so dass er im Bereich des Vertriebs weitestgehend allein verantwortlich war.“
Der Hinweis auf das begrenzte Wissen der Mitarbeiterschaft führt zur Folgefrage, was wusste denn die Geschäftsführung? Wenn der Angeklagte möglichst hohe Erlöse für Nottenkämper generieren sollte, was an solches nicht strafbar ist, dann stellt sich aber doch die Frage nach der Gesamtverantwortlichkeit für diesen Umweltskandal, zumal der Mitarbeiter auch noch vorbestraft war. Ein Vertriebsmitarbeiter, der alles machen darf, ist schon schlimm genug. Viel schlimmer ist aber, dass die Kontrollmechanismen, die für das verlässliche Betreiben einer aufzufüllenden Tongrube vorausgesetzt werden, versagt haben.
Ob an dieser Stelle noch über eine Opferrolle von Nottenkämper gesprochen werden kann oder es sich nicht doch um eine fahrlässige, grob fahrlässige oder weitergehende Mitverantwortung der gesamten Geschäftsführung in Bezug auf die Unternehmerpflichten handelt, sollte nach Sicht des GBF im Strafverfahren mit geprüft und untersucht werden.
Wäre der Angeklagte L. nicht gefasst worden, würden wir wahrscheinlich gar keine Chance haben, dass noch irgendwie Licht ins Dunkel gebracht wird. Insgesamt hoffen wir weiterhin auf Antworten durch die Staatsanwaltschaft und die Einhaltung des Legalitätsprinzips, wonach die Staatsanwaltschaft bei Vorliegen eines Anfangsverdachts verpflichtet ist, nicht nur Ermittlungen durchzuführen, sondern ggf. auch Anklage zu erheben.
Wir fragen uns aber auch, was muss denn noch alles passieren, dass der Kreis Wesel als Aufsichtsbehörde endlich aufwacht?

Mit freundlichen Grüßen

Hamlet Schöpgens und Matthias Rittmann

 

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