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Leserbrief des Gahlener BürgerForums zur Stellungnahme des Kreises

12.2.2018 Gahlen. Eins muss man dem Kreis Wesel lassen. In Zeiten von politischem Wankelmut steht der Kreis zu seiner einmal getroffenen Entscheidung und steuert durch den Sturm mit klarem Fokus.

Man sollte nur Felsen und Minenfeldern ausweichen, gerade wenn es eigene sind. Dann sollte man sich auch ein bisschen mehr Mühe geben, und nicht einfach ein „best of“ aus allen bisherigen Stellungnahmen machen und sich juristischen Argumenten und inzwischen neuen Fakten einfach verschließen.
Das GBF hat bisher nie die Herausgabe des staatsanwaltlichen Gutachtens gefordert, sondern die der beiden anderen Gutachten, die dem Kreis Wesel schon lange vorliegen. In diesen beiden Gutachten wird untersucht, ob hochgiftiges, nicht deponiefähiges Material in der Tongrube der Firma Nottenkämper bleiben kann. Bis Mitte November 2017 hatte der Kreis Wesel von dem staatsanwaltlichen Gutachten noch nicht einmal Kenntnis, im Oktober 2017 hatte der Kreis unseren Informationsanspruch aber bereits mit der banalen Begründung abgelehnt, dass nicht auszuschließen ist, dass eine Veröffentlichung der beiden Gutachten Nachteile auf das Verfahren in Bochum haben könnte. Auch Auszüge aus den Gutachten wurden bisher abgelehnt. Also, bitte schön bei den Fakten bleiben.
Bis heute hat der Kreis nicht mitgeteilt, warum er immer eine Erlaubnis von anderen Behörden (Bezirksregierung Düsseldorf oder LG Bochum) haben will. Im Umweltinformationsgesetz steht dazu nichts!
Zwischenzeitlich wurde auch ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Kreis und Nottenkämper bekannt, der „alles“ regeln soll, auch hinsichtlich der sog. Ewigkeitskosten. Auch die Veröffentlichung wird mit Hinweis auf das Verfahren in Bochum abgelehnt.
Wer letztlich Auftraggeber des sog. ahu-Gutachtens ist, mit dem der Kreis Wesel seine Entscheidungen begründet, wird sicher noch an anderer Stelle ein Thema werden. Dass der Gutachter auf einer Privatveranstaltung von der Firma Nottenkämper aufgetreten ist, lässt nur den Schluss zu, dass auch Nottenkämper der Auftraggeber ist. Schließlich hat Nottenkämper auch den Gutachter für das Gutachten bezahlt, was unstreitig ist.
Der Kreis betont immer, dass ja auch keine Gefahr bestehe. Genau das wollen wir anhand der Gutachten selber überprüfen. Deswegen gibt es auch besagtes Umweltinformationsgesetz.

 

Von Anfang an hat man bzgl. einer möglichen Ordnungswidrigkeit immer auf ein vorrangiges Verfahren vor dem LG Bochum verwiesen. Das Verfahren wäre schließlich auch verjährungshemmend. In dem anhängigen Verfahren vor dem Landgericht ging und geht es aber gar nicht um Nottenkämper, sondern nur um die sog. „Lieferkette“. Zudem braucht man nicht immer nach Bochum verweisen, wenn man anscheinend selber zu dem (allerdings nicht nachvollziehbaren) Ergebnis gekommen ist, dass keine Ordnungswidrigkeit erfüllt ist. Dann kann es auch keine Kollision mit anderen behördlichen Ermittlungen geben.
Die ständige Wiederholung eines Mantras hilft bei der Fokusierung, birgt aber auch die Gefahr, dass man seinen Blick für die Umwelt verliert.

Die vorhergehende Stellungnahme des Kreises finden Sie heir:
https://schermbeck-grenzenlos.de/index.php/aktuelles/7241-stellungnahme-des-kreises-wesel-zur-informationserteilung-im-zusammenhang-mit-der-illegalen-entsorgung-von-oelpellets

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