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GBF:"Das Ergebnis der gutachterlichen Stellungnahme des DBBW überrascht uns nicht"

21.2.2021 Pressemitteilung „Stellungnahme des Gahlener BürgerForums zu: „Wolfsgebiet Schermbeck: Ministerin im Austausch mit Landräten und Bürgermeistern der Region“

Am 01.10.2020 ging LANUV-Präsident Dr. Delschen von einer Verhaltensauffälligkeit von GW954f aus. Zur Absicherung wollte man ein neutrales Gutachten einholen.
(https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/wolfsgebiet-schermbeck-herdenschutz-weiter-optimieren-und-lage-rechtssicher-beurteilen-1601561428?fbclid=IwAR3Q2riJxiomvG8hQCRftyyqwi0-XLHoDEbMgs5tJwnigNyzGuBtqQD7XQ4)

Das Ergebnis der gutachterlichen Stellungnahme des DBBW überrascht uns nicht. Wir hatten bereits eine neutrale Stelle gefordert, die das DBBW sicher nicht ist. Das zeigen zum einen die bisherigen Veröffentlichungen von wesentlichen DBBW-Mitarbeitern aber auch deren sonstigen Verflechtungen in der Wolfsszene: Betreiben des LUPUS Instituts, welches u.a. die Integration der Wölfe in ihren Lebensraum und ihre Akzeptanz bei der Bevölkerung unterstützt oder deren Aktivitäten im „Freundeskreis frei lebender Wölfe“. Niedersachsens Umweltminister Lies hatte im Übrigen auch schon seine eigenen Erfahrungen mit der Qualität von DBBW-Stellungnahmen gemacht. https://www.rundblick-niedersachsen.de/umweltminister-verstimmt-ueber-zurueckhaltendes-gutachten-zum-wolf/
Dass die Befangenheit des DBBW bei der Auswahl des Gutachters übersehen wurde, verwundert nicht.

Das DBBW empfiehlt zudem, die gutachterliche Stellungnahme nicht zu veröffentlichen - gewünschte Transparenz von Seiten der Behörden sieht anders aus – das Umweltinformationsgesetz NRW gibt sogar einen Informationsanspruch, den wir bereits am Freitag bei Frau Heinen-Esser geltend gemacht haben.

Die Verantwortung für den Wolf wird auf den Schultern der Weidetierhalter abgelegt. In wichtigen Entscheidungen und Informationsgesprächen werden sie nicht eingebunden. Es gab Telefongespräche mit Landräten und Bürgermeistern. Warum waren in diesen Gesprächen keine Vertreter der Weidetierhalter eingebunden, die mit dem Wolf leben müssen?

Zu: „Die gutachterliche Stellungnahme der DBBW bestätigt die bisherige Einschätzung, dass sich das Rudel in Schermbeck weitgehend von Wild ernährt. Übergriffe auf Haus-und Nutztiere erfolgten im Wesentlichen immer dann, wenn sich die Gelegenheit durch unzureichenden Herdenschutz bietet.“

Auch ein Dieb, der seinen Lebensunterhalt überwiegend ehrlich verdient und nur bei Gelegenheit stiehlt, ist immer noch ein Dieb und macht sich strafbar.

Erinnern wir uns noch, wo wir herkommen – Frau Heinen-Esser sagte im Juni 2019 im WDR-Stadtgespräch, dass die Wölfin, wenn sie über einen voll unter Strom stehenden Zaun mit einer Höhe von 1,20m springt, als verhaltensauffällig eingestuft wird. Das hätten mehrere Studien bewiesen.

Wo stehen wir jetzt? „Die gutachterliche Bewertung kommt aber auch zu dem Schluss, dass dann, wenn sich Übergriffe auf ausreichend gegen den Wolf geschützte Weidetiere verstetigen, eine Entnahme des betreffenden Wolfs in Betracht zu ziehen sei.“

Wie bereits bei der ständigen bedarfsgerechten Erhöhung der empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen werden anscheinend auch die „juristischen“ Anforderungen erhöht und zum Schutz von GW954f verwässert.

Zu: „Sollte die Wölfin GW954f damit beginnen, in zeitlich-räumlich engen Abständen Nutztiere hinter empfohlenen Schutzmaßnahmen zu töten, so dass man von einem verfestigten Verhalten ausgehen kann und nicht von seltenen Ausnahmen bzw. sporadischen Vorfällen, die zwischen vielen Übergriffen auf wenig geschützte Nutztiere erfolgen, ist es für uns allerdings fachlich nachvollziehbar, sich dafür zu entscheiden, eine Entnahme des Tieres zu veranlassen.“

Das hat die Wölfin bereits bei den Rissereignissen am 19.12. und 24.12.2019 in Hünxe sowie am 26.08. und 27.08.2020 in Schermbeck getan – selbst das LANUV musste hier die Überwindung des empfohlenen Herdenschutzes anerkennen. Insgesamt wurde 7-mal der empfohlene Herdenschutz überwunden, davon zweimal bei einem Schutz mit Herdenschutzhunden!

Der Dieb soll also erst dann bestraft werden, wenn er regelmäßig und dann noch in einem zeitlich-räumlichen Zusammenhang (was auch immer das heißt) zuschlägt? Wer im Übrigen bei den Vorfällen aus dem Dezember 2019 und August 2020 von "seltenen Ausnahmen und sporadischen Vorfällen“ spricht, kann kein neutraler Gutachter sein.

Zudem bezweifeln wir die Datenbasis für eine derartige Beurteilung. Viele Rissprotokolle weisen Mängel auf. Diesbezüglich werden wir noch separat Stellung nehmen.

Der zwanghafte Schutz eines Einzeltieres darf nicht dazu führen, dass eine ganze Region umweltpolitisch zu Grunde gerichtet wird. Der durch GW954f bereits verursachte Schaden und auch das Schadenpotential sind nicht nur zu hoch, sondern wahrscheinlich in der BRD einzigartig (über 140 durch sie getötete Weidetiere).

Und auch wenn wir uns wiederholen: § 45 Abs. 7 BNatSchG setzt für eine Entnahme keine hier untersuchte Verhaltensauffälligkeit voraus, sondern einen ernsten wirtschaftlichen Schaden, keine zumutbaren Alternativen zur Entnahme und keine Verschlechterung des Populationszustands – das wars!

Niedersachsens SPD-Landesumweltminister Lies hat in vergleichbaren Fällen mehrfach die Entnahme angeordnet. Die Entnahmen wurden auch durch die Entscheidungen des OVG Lüneburg als rechtmäßig bestätigt. Deswegen: Nur Mut Frau Heinen-Esser und Herr Brohl! Manchmal muss man als Politiker auch unangenehme Entscheidungen treffen! Auch vor einer sich ankündigenden Landtagswahl!

Und eine Entscheidung für eine Entnahme bedeutet auch nicht den sofortigen Vollzug. Dafür wird es wie in Niedersachsen genug Klagen geben, die eine Entnahme erst einmal blockieren. Durch die Gerichtsentscheidungen hätte man dann auch die von den Entscheidern herbeigesehnte Rechtssicherheit

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