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Landesweiter Einsatz gegen Kinderpornographie

4.12.2020 Am Donnerstag wurden auf Veranlassung der bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nord-rhein-Westfalen (ZAC NRW) Durchsuchungsbeschlüsse gegen 56 Beschuldigte wegen des Verdachts der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Schriften vollstreckt.

Auch in Schermebck wurde ein Objekt durchsucht. 
Die Durchsuchung von 41 Objekten wird in enger Abstimmung zwischen der eigens bei der ZAC NRW eingerichteten Task Force zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und der Verbreitung von Kinderpornographie in digitalen Medien und den mit der Vollstreckung der Beschlüsse betrauten örtlichen Polizeidienststellen in Aachen, Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Euskirchen, Gütersloh, Hamm, Höxter, Krefeld, Lippe, Minden-Lübbecke, Oberhausen, Paderborn, Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Kreis-Neuss, Recklinghausen , Rhein-Erft-Kreis, Siegen-Wittgenstein, Steinfurt, Unna, Viersen, Wesel und Wuppertal im Rahmen einer koordinierten Aktion durchgeführt. Die Durchsuchungsmaßnahmen richten sich sämtlich gegen Beschuldigte, die sich bzw. anderen vor allem über soziale Netzwerke kinderpornographische Inhalte verschafft haben sollen. Haftbefehle werden nicht vollstreckt.
Die heutigen Ermittlungsmaßnahmen resultieren nicht aus der „EG Berg“bzw. dem Münsteraner Ermittlungskomplex „EK Rose“, sondern beruhen überwiegend auf Mitteilungen des National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC).
Hierbei handelt es sich um eine Organisation aus den USA, die Hinweise im Zusammenhang mit Straftaten gegen Kinder ent-gegennimmt und sie an die für die weiteren Ermittlungen zuständigen Behörden in den USA und im Ausland weiterleitet.
Es konnten bislang über 330 Datenträger sichergestellt werden, einzelne Beschuldigte haben sich bereits geständig eingelassen. Darüber hinaus haben sich Anhalts-punkte zu weiteren Straftaten (unerlaubter Besitz von Schusswaffen und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz) ergeben. Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel dauert an.

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