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Wolfsgebiet Schermbeck: Es liegt ein aktueller Wolfsnachweis vor.

4.11.2020 Schermbeck. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt weitere Wolfsnachweise im Wolfsgebiet Schermbeck.

Alle genetischen Ergebnisse beruhen auf den Untersuchungen des Senckenberg Forschungsinstituts in Gelnhausen.

Am 28. August 2020 wurde in der Gemeinde Schermbeck (Kreis Wesel) ein totes Rotwildkalb auf einem Stück Grünland gefunden. Anhand der DNA-Analyse konnte der im Territorium Schermbeck ortstreue Rüde GW1587m nachgewiesen werden. Ein weiterer Nachweis dieses Rüden gelang am 22. September 2020 durch die Beprobung eines Rehkadavers auf einer Wiese außerhalb von Bottrop-Kirchhellen.

Über den Fund zweier Losungen am 20. Juni 2020 und am 20. September 2020 in Hünxe (Kreis Wesel) konnte ebenfalls ein Wolf nachgewiesen werden. Eine Individualisierung war in beiden Fällen nicht möglich.

Am 25. Oktober 2020 gelangen in Bottrop-Kirchhellen mithilfe einer Fotofalle Aufnahmen von zwei Wölfen. Alle Dateien wurden durch die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf geprüft. Alter, Geschlecht und Identität der betreffenden Wölfe sind auf den Aufnahmen der Fotofalle nicht zu erkennen.

Bei Haus- und Nutztierschäden mit Wolfsverdacht ist es wichtig, innerhalb von 24 Stunden eine Probenahme für die genetische Auswertung zu sichern. Betroffenen Tierhalterinnen und Tierhaltern wird daher empfohlen, sich unmittelbar nach dem Auffinden getöteter Tiere an das Landesumweltamt (LANUV) zu wenden.

Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende ist dies über die Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV möglich:

Tel.: 0201-714488

Werktags steht Ihnen die Zentrale des LANUV zur Verfügung:

Tel.: 02361-305-0

Für weitere Hinweisarten (Sichtungen, Fund von verdächtigem Kot, Wildtierkadavern, Spuren etc.) besteht die Möglichkeit diese per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu melden. Alternativ können Sie sich in der Zeit von 08:00 – 18:00 Uhr direkt an eine oder einen der regional zuständigen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater wenden.
Eine Liste der zuständigen regionalen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater finden Sie hier.

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