Bund gewährt Hilfen für Unternehmen die schließen müssen
29.10.2020 Den von den Schließungen betroffenen Betrieben, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen gewährt der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe in Höhe von bis zu 75 Prozent auf Grundlage des Umsatzes im Vorjahresmonat
Diese soll ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden Euro haben.
Der Bund wird auch Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern. Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst