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Klare Regeln für einen angepassten Schulbetrieb

21.10.2020 Land NRW. Die Landesregierung hat klare Regeln für einen angepassten Schulbetrieb nach den Herbstferien festgelegt und die Schulen darüber informiert.

In Nordrhein-Westfalen gilt nach den Herbstferien an allen weiterführenden Schulen wieder die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht.

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Mit der Wiedereinführung der bereits nach den Sommerferien bewährten Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen tragen wir dem aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehen Rechnung. Wir erhöhen den Schutz für alle am Schulleben Beteiligten und sorgen für mehr Sicherheit und Stabilität im Unterrichtsgeschehen. Wir knüpfen dabei an die guten Erfahrungen an, mit denen es gelungen ist, seit Beginn des Schuljahres dauerhaft über 98 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Präsenz zu unterrichten. Ich bin überzeugt, dass unsere Schülerinnen und Schüler mit der Maskenpflicht erneut vorbildlich umgehen werden. Das wird uns helfen, die Schulen offen zu halten und das Recht auf Bildung für alle Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.“

Seit August 2020 steht das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen mit den Städten, Gemeinden und Kreisen im Bemühen um die Verbesserung der Lüftungssituation von Schulen und Klassenräumen in Kontakt. Zahlreiche Kommunen haben seitdem Gebäude ertüchtigt bzw. bestehende Herausforderungen für einen gelingenden Schulstart beseitigt. Ministerin Ina Scharrenbach: „Die kommunalen Verantwortungsträgerinnen und -träger handeln zusammen mit den Schulleitungen sehr engagiert. Die Rückmeldungen aus der kommunalen Familie sind ermutigend.“ Demnach können sämtliche Unterrichtsräume in 303 Kommunen intensiv gelüftet werden. 39 Städte melden bei einzelnen Unterrichtsräumen, dass diese nicht belüftbar sind. 85 Städte haben sich noch nicht zurückgemeldet. Ministerin Ina Scharrenbach: „Die Landesregierung wird in der kommenden Woche ein 50-Millionen-Euro-Sonderprogramm auf den Weg bringen, um u.a. den Erwerb von mobilen Luftreinigungsgeräten für Schulen und Sporthallen zu fördern, die nicht natürlich oder über vorhandene Technische Anlagen gelüftet werden können. Damit schließt das Land Nordrhein-Westfalen zugleich eine Lücke zum neuen Bundesförderprogramm.“

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht gilt vorerst bis zum Ende des Jahres. Die Regelungen im Einzelnen:

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und darüber hinaus auch im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.
Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände gilt die Maskenpflicht unverändert.

Neben der Maskenpflicht leistet auch regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume einen effektiven Beitrag zum Schutz vor dem Coronavirus. Um den Schulen die Praxis vor Ort zu erleichtern, hat das Ministerium für Schule und Bildung gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, den kommunalen Spitzenverbänden und der Unfallkasse NRW die Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen in Zusammenhang mit COVID-19 auf den aktuellen Stand gebracht und den Schulen als Handreichung zur Verfügung gestellt. Diese Handreichung berücksichtigt auch die jüngsten Empfehlungen des Bundesumweltamtes.

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