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Wieder Sprechstunden der Betreuungsstelle des Kreises Wesel

15.7.2020 Schermbeck. Ab nächsten Monat wieder Sprechstunden der Betreuungsstelle des Kreises Wesel zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung.

Die Mitarbeitenden der Betreuungsstelle bieten ab August 2020 wieder Sprechstunden vor Ort an.
Herr/Frau Ebens  ist jeden 2. Dienstag im Monat von 9 bis 12 Uhr im Alten Rathaus, Weseler Str.1  Raum 160 zu sprechen.
Tel. 0281 207-3449
Nach dem Betreuungsrecht für Erwachsene gilt der Grundsatz: „Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen eine Betreuungsperson“. Oft wird davon ausgegangen, dass Ehe-/Lebenspartner oder Kinder im Notfall automatisch alle Rechtsgeschäfte für die Betroffenen regeln können. Eine automatische Vertretungsbefugnis – auch innerhalb der Familie – existiert ohne entsprechende Vorausverfügung jedoch nicht.
Wurde im Voraus keine Vorsorge getroffen, muss das Amtsgericht ein Betreuungsverfahren einleiten. Es beteiligt die zuständige Betreuungsbehörde und entscheidet dann, ob und in welchem Umfang eine Betreuung nötig ist und wer als betreuende Person eingesetzt wird. Ein gerichtliches Betreuungsverfahren kann vermieden werden, indem frühzeitig Vorsorge getroffen wird.
Im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs können individuelle Fragen geklärt werden. Dabei sind auch Beglaubigungen von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gegen eine Gebühr von 10 Euro möglich. Für Interessierte, die aufgrund einer körperlichen Einschränkung oder Behinderung nicht in der Lage sind, das Angebot vor Ort zu nutzen, besteht nach Absprache auch die Möglichkeit eines Hausbesuchs.
Da sich die Mitarbeitenden des Kreises Wesel Zeit für die Beratung nehmen möchten, ist eine Terminabsprache vorab unter den angegebenen Rufnummern erforderlich. Die Hygienevorschriften sind dabei zu beachten und ein Mundschutz ist bei der Beratung zu tragen.

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