LANUV bestätigt: Wieder war es Gloria

5.2.2020 Schermbeck/Hünxe. Weitere Nachweise der Wölfin GW954f im Wolfsgebiet Schermbeck, bestätgit das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)

Zwei Wolfsnachweise werden im Wolfsgebiet Schermbeck (bei Kurt Opriel)  bestätigt. Die genetischen Untersuchungen von Speichelproben durch das Forschungsinstitut Senckenberg in Gelnhausen zeigen, dass die im Wolfsgebiet Schermbeck ortstreue Wölfin GW954f am 19. Dezember 2019 und am 24. Dezember 2019 in der Gemeinde Hünxe je ein Schaf getötet hat.

In Nordrhein-Westfalen werden über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums auf der gesamten Landesfläche Haus- und Nutztierschäden entschädigt, bei denen der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde. Weitere entschädigungsfähige Kosten sind beispielsweise angefallene Tierarztkosten oder Schäden an der Zäunung. Den Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Schermbeck und in der umgebenden Pufferzone wird empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert. Informationen zu den möglichen Förderungen geben die jeweiligen Bezirksregierungen.

Weitere Informationen zum Wolfsgebiet Schermbeck, zur Förderrichtlinie Wolf sowie zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter www.wolf.nrw.