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Regierungspräsidentin soll Ermittlungen im Korruptionsverdacht übernehmen

9.1.2020 Wesel (pd). Die Kreistagsfraktion der Grünen wirft dem Landrat vor, die Firma Nottenkämper schonen zu wollen und deshalb den Skandal nicht richtig aufzuklären

In einem Schreiben richtet die Fraktion die Bitte an die Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher, die Ermittlungen zum Korruptionsverdacht im Zusammenhang mit dem Ölpelletsskandal auf der Deponie Schermbeck/Hünxe zu übernehmen.

In dem Schreiben heißt es:
Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin Radermacher,
seit ca. 3 Monaten ermittelt eine Mitarbeiterin Ihrer Behörde im Auftrag des Landrats für den Kreis Wesel, Dr. Ansgar Müller, im Fall eines der Korruption verdächtigten Mitarbeiters der Kreisverwaltung im Ölpelletsskandal in Hünxe und Schermbeck.
Die Kreistagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen verfolgt die Ermittlungen in diesem Umweltskandal von Beginn an und hat in Zusammenarbeit mit dem Gahlener Bürgerforum durch intensive Recherchen zahlreiche Informationen erhalten. Diese waren Grundlage für Anfragen an die Kreisverwaltung, die aufgrund ihrer Zuständigkeit als Genehmigungs- und Kontrollbehörde hier in der Verantwortung steht.
Bei allen Anfragen mussten sowohl wir als auch das Gahlener Bürgerforum feststellen, dass unsere Anfragen entweder sehr unwillig, mit erheblicher Zeitverzögerung (mehrere Monate) oder aber gar nicht beantwortet wurden. Wir sehen darin einen Mangel an Aufklärungswillen. Zudem hat es in den vergangenen Jahren immer wieder begünstigendes Verwaltungshandeln des Kreises gegenüber der Firma Nottenkämper gegeben ), das sowohl bei uns als auch bei der Bürgerschaft Fragen aufwirft.
Die Entscheidung des Landrats, das Ermittlungsverfahren hinsichtlich des Korruptionsverdachts selbst durchführen zu lassen und somit auch den alleinigen Anspruch auf das Ergebnis zu haben und allein zu entscheiden, was öffentlich gemacht wird, ist unserer Ansicht nach nicht geeignet, den Fall zweifelsfrei aufzuklären.
Die Bevölkerung in Schermbeck und den angrenzenden Kommunen ist durch diese Vorgänge sowie die geringe Bereitschaft des Landrats und seiner Mitarbeiter, hier für Aufklärung und Transparenz zu sorgen, in hohem Maße verunsichert und hat nur noch geringes Vertrauen in deren Verwaltungshandeln. Aus diesem Grund bitten wir Sie, die laufenden Ermittlungen im Rahmen Ihrer Kommunalaufsicht an sich zu ziehen. §17 Landesdisziplinargesetz NRW gibt Ihnen dafür die Möglichkeit. Eine von neutraler Stelle geführte Ermittlung würde das Ergebnis für die Bürgerschaft glaubwürdiger erscheinen lassen und geschwundenes Vertrauen wieder herstellen.

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