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Bürgerinitiative wird Bürgerbegehren einreichen

20.9.2019 Schermbeck. Die Bürgerinitiative „Zwei Grundschulen für Schermbeck“ strebt ein Bürgerbegehren an.

In einem Schreiben heißt es:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit zeige ich Ihnen an, dass die Bürgerinitiative Zwei Grundschulen für Schermbeck von den unten aufgeführten Personen vertreten wird.

Gemäß § 26 Abs. 2 Satz 3 GO NRW teile ich mit, dass die Bürgerinitiative ein Bürgerbegehren einreichen wird zu der hinreichend diskutierten „Grundschulthematik“ und zwar mit folgender Fragestellung:

Sind Sie für den Erhalt des Hauptstandortes (Weseler Straße) und des Teilstandortes (Schienebergstege) der örtlichen Gemeinschaftsgrundschule in der derzeitigen Form?

Soweit die Verwaltung die Auffassung vertritt, dass diese Fragestellung formell unzulässig ist, wird gebeten, im Rahmen des § 26 Abs. 2 Satz 4 GO NRW dies kurzfristig nach hier hin mitzuteilen.

Ferner wird beantragt,

eine schriftliche Einschätzung der mit der Durchführung der verlangten Maßnahme verbundenen Kosten gemäß § 26 Abs. 2 Satz 5 GO NRW mitzuteilen.

 

 

Sodann wird gemäß § 26 Abs. 2 Satz 7 GO NRW beantragt,

zu entscheiden, ob das Bürgerbegehren mit Ausnahme der Voraussetzungen des § 26 Abs. 4 GO NRW zulässig ist.

 

Begründung:

Während der mit der Anfertigung einer Machbarkeitsstudie beauftragte Architekt Markus Radtke sowie die Verwaltungsspitze offensichtlich eine räumliche Zusammenlegung beider Schulen und einen Neubau präferieren und auch die Schulleitung - ohne Rücksicht auf irgendwelche Kosten für die Schermbecker Bürgerinnen und Bürger - einen „Luxus-Neubau“ erwarten, sind zahlreiche Bürgerinnen und Bürger der Auffassung, dass die über Jahrzehnte gewachsene Grundschulstruktur mit den historischen Standorten eines der herausragenden Elemente in der Bildungslandschaft der beschaulichen Gemeinde Schermbeck darstellen. Nach Auffassung vieler Bürgerinnen und Bürger können die „pädagogischen Herausforderungen“ der nächsten Jahre und Jahrzehnte auch an den bestehenden Grundschulstandorten angenommen und bewältigt werden. Hierzu bedarf es in erster Linie einer engagierten Lehrerschaft und Eltern und Schülern, die aktiv am Schulleben teilnehmen. Eines mehr als 20 Mio. Euro teuren Neubaus bedarf es hierzu nicht; bezahlen müssten dies nicht nur die jetzige Steuerzahler-Generation, sondern auch die Kinder, nämlich mit deutlich erhöhten Grundsteuern und Gewerbesteuern, denn anders wäre ein derartiger Luxus-Neubau nicht zu finanzieren.

Die Sanierung bzw. Modernisierung der derzeitigen Standorte würde nach den Schätzungen eines ortsansässigen Architekten aus dem Jahre 2017 lediglich Kosten auslösen in Höhe von weniger als 1,0 Mio. Euro, einen Betrag, der ohne weiteres aus dem laufenden Haushalt zu decken wären, ohne dass wieder einmal die Steuerlast für die Bürger erhöht werden müsste. Auf die durch den Architekten Radtke geschätzten Kosten von 4,779 Mio. Euro (oder alternativ genannt: 5,3 Mio. Euro) soll nicht mehr eingegangen werden, da das entsprechende Gutachten - nach Aussage des Herrn Bürgermeisters - an massiven Mängeln leidet und vor diesem Hintergrund offensichtlich unbrauchbar ist.

In dem vom Gemeinderat zur Kenntnis genommenen und beschlossenen Schulentwicklungsplan der renommierten Schulplaner von biregio (mit einem Ausblick bis 2030) kamen die dortigen Schulexperten zu dem Fazit, dass die Raumangebote der beiden Grundschulen (Teilstandorte) für zukünftige Herausforderungen, insbesondere OGS, moderne pädagogische Arbeitsformen sowie den Anspruch auf eine digitale Ausbildung ausreichend sind. Für notwendige Anpassungen könnten „Räume aus dem Bestand akquiriert werden, was teuren Zubauten und dem Invest in neue Flächen vorzuziehen wäre“. Darüber hinaus wird in dem entsprechenden Schulentwicklungsplan (SEP) weiter ausgeführt: „Das bedeutet, dass auch bei einer deutlichen Zunahme von OGS-Plätzen in den beiden Grundschulen, diese den Bedarf aus dem Bestand bereitstellen können …“.

Auch das Vorhaben „Digitalisierung von Grundschulen“ kann für die Gemeinde angesichts von Fördergeldern, die Bund und Land zur Verfügung stellen, verhältnismäßig kostengünstig gestaltet werden. Es stellt sich ohnehin die Frage, ob angesichts der neuen 5G-Technologie zwanghaft an überkommenden Technologien festgehalten werden muss, die Notwendigkeit beinhalten, in allen Klassenräumen Kabel zu verlegen. Mit dem fortschreitenden Ausbau der 5G-Technologie gibt es sicherlich „intelligentere Lösungen hierfür“.

Es wird um kurzfristige Vorlage der Kostenschätzung gebeten, damit ein formeller Antrag auf Ratsvorprüfungsentscheid gemäß § 26 Abs. Satz 7 GO NRW gestellt werden kann.

Für die Bemühungen der Verwaltung in dieser Angelegenheit bedanke ich mich im Namen aller Bürgerinnen und Bürger.

 

Schermbeck, 10.09.2019

gez. Thomas M. Heiske
(Rechtsanwalt)

 gez. Thomas Bolte

 gez. Alfons Düsterhus

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