ANZEIGE
Preisreduzierung! - Ansprechende Eigentumswohnung mit Balkon von Gahlen

Weiterlesen ...


ANZEIGE:
Begleitete Tanzania Gruppenreise ab / bis Schermbeck

Weiterlesen ...


ANZEIGE:
Die neue Website päsentiert sich im neuen frischen Look

Weiterlesen ...

ANZEIGE
Immobilien -  Center der Niederrheinischen Sparkasse RheinLippe

Weiterlesen ...


Ist der neue Rettungsdiensbedarfsplan ein Fortschritt für Schermbeck?

5.9.2019 Schermbeck. Der Rettungsdienstbedarfsplan für den Kreis Wesel soll zeitnah beschlossen werden. Die entsprechende Ausschussitzung findet am 12.9. im Kreishaus Wesel statt.

Hierzu hat die Kreisverwaltung Wesel den kreisangehörigen Kommunen die Möglichkeit einer Stellungnahme  eingeräumt (Wir berichteten). In Schermbeck kommt der neue Rettungsdienstbedarfsplan weder bei der Politik noch bei den Bürgern kritiklos an. Bürgermeister Mike Rexforth befindet sich, wie er sagt, aktuell in Gesprächen mit dem Träger des Rettungsdienstes, dem Kreis Wesel, um offene Fragen zur zukünftigen Gestaltung des Rettungsdienstes in der Gemeinde zu besprechen! Daher könne aktuell hier noch keine öffentliche Stellungnahme abgegeben werden, erklärte er. Der zuständige Fachausschuss werde sich zeitnah hierzu positionieren.

Zu diesem Thema erreichte uns aktuell ein Leserbrief

Rettungsdienstbedarfsplan Kreis Wesel – Fortschritt oder großes Illusionstheater?
Der Kreis Wesel hat den Entwurf für einen Rettungsdienstbedarfsplan veröffentlicht,der noch dieses Jahr genehmigt werden soll.
Was bedeutet dieser Entwurf für diemedizinische Notfallversorgung in Schermbeck?
Laut Rettungsdienstgesetz ist der Kreis Wesel zur Durchführung des Rettungsdienstesim Kreisgebiet verpflichtet. Der Kreis Wesel kann die entstehenden Kosten imRahmen einer Gebührensatzung, die mit den Kostenträgern verhandelt werden muss,von diesen ersetzt bekommen. Dazu setzen die Kostenträger seit einigen Jahren eine Bedarfsermittlung voraus, die in der Regel durch einen private Firma erstellt wird. Diese Vorgehensweise ist seit ca. 15 Jahren in vielen Teilen Deutschlands Standard,im Kreis Wesel geschieht dieses nun zum ersten Mal.
Während bei anderen Rettungsdienstträgern üblich ist, diese Bedarfsermittlung alle 2Jahre zu reevaluieren um Veränderungen schnell zu erkennen und zeitnah darauf reagieren zu können, geschieht dieses im Kreis Wesel bisher nicht. So scheint es in Deutschland möglich zu sein, zusätzliche Rettungswachen innerhalbvon 6 Monaten in Betrieb nehmen zu können, im Kreis Wesel dauert dieser Prozess im Fall der Rettungswache Hamminkeln 20 Jahre und ist immer noch nicht vollzogen.
Die Bedarfsermittlung orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben, die eine Aussage darüber treffen, in welcher Zeit ein Rettungsmittel am Notfallort eintreffen soll(Hilfsfrist), in ländlichen Bereichen, zu denen Schermbeck gehört, wird eine Zeit von12 Minuten für das erst eintreffende Rettungsmittel gefordert, wobei diese Zeit für 90% der Notfälle eingehalten werden soll.
Im Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplan sind im Raum Schermbeck Bereiche, die in dieser Zeit nicht erreicht werden können. Zudem stellen, vom medizinischen Standpunkt betrachtet, diese gesetzlichen Hilfsfristen ein nicht ausreichendes Minimum dar, da, bei einem Beispiel einer Reanimation, die Chancen auf Erfolg nach 5 Minuten ohne Herzdruckmassage gegen Null gehen.
Durch den Strukturwandel im Kassenärztlichen Notdienst, der bedeutet, dass die Wege zu den Notdienstpraxen weiter werden und durch die Zentralisierung (CallCenter), entstehen mehr Einsätze für den Rettungsdienst. Im Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplans steht nachts, rechtsrheinisch nur 1 Krankentransportwagen für Nicht-Notfallpatienten zu Verfügung. Somit werden dann, wie es bereits geschieht, Rettungswagen für diese Transporte eingesetzt, die dann für Notfälle nicht verfügbar sind.
In Schermbeck existiert ein historisch gewachsenes Notarztsystem, in der Form, dass sich die in Schermbeck wohnenden oder praktizierenden Ärzte als Notarzt für den Rettungsdienst zur Verfügung stellen. So war über einen langen Zeitraum ein Notarzt für den Rettungsdienst für 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr verfügbar. In den letzten Jahren reduzierte sich aus verschiedenen Gründen, die Zahl der an diesem System teilnehmenden, Ärzte.
So wurden zwischenzeitlich nicht in Schermbeck ansässige Ärzte gewonnen, die in der neu gebauten Rettungswache stationiert werden konnten. Nach deren Ausscheiden gibt es zur Zeit nur noch ausschließlich 2, in Schermbeck praktizierende Ärzte, die sich hierzu zur Verfügung stellen und deren Engagement, um dieses System aufrecht zu erhalten, weit über ihre vertraglichen Verpflichtungen hinausgeht.
Von seiten des Kreis Wesel wurde auf diese Entwicklung in keinster Weise reagiert. Gespräche, die zwischen den Vertretern der Kreise Wesel, Borken und Recklinghausen vor Jahren geführt wurden, um in Schermbeck einen Notarztstandort zu etablieren, der für alle beteiligten Kreise verfügbar wäre, kamen zu keinem Ergebnis und wurden nicht fortgesetzt.
In der Stadt Dorsten wird jeden Tag ca. 3-4 Mal ein Notarzt aus Marl, Gladbeck oder Haltern eingesetzt, da in Dorsten lediglich 1 Notarzt verfügbar ist und dieser somit als Reserve Notarzt für Schermbeck selten verfügbar ist. Im aktuellen Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplans findet das Schermbecker Notarztsystem überhaupt keine Erwähnung, sollte ein Notarzt aus Wesel für Schermbeck angefordert werden, beträgt dessen Eintreffzeit > 20 Minuten.
Im Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplans wird auf die höhere medizinische Qualifikation des Rettungsdienstpersonals hingewiesen, die auf der Schaffung des Berufsbildes des Notfallsanitäters beruht. Durch diese sei es möglich, die Einsätze von Notärzten zu reduzieren. Im Gegensatz zur, von Trägern des Rettungsdienstes oft verbreiteten, Ansicht, dass Notfallsanitäter regelhaft ärztliche Tätigkeiten (wie z.B. Medikamentengabe) ausführen dürfen, teilen die Juristen mit, dass sich die diesbezügliche Rechtslage in Deutschland nicht geändert hat und diese Tätigkeiten nach wie vor Ärzten vorbehalten bleiben. Die bis jetzt einzige, Rechtsgrundlage für das Rettungsdienstpersonal, ärztliche Maßnahmen durchzuführen ist der „Notstand“.
Ob ein solcher vorliegt, entscheidetim Einzelfall ein Richter im Nachhinein. Im letzten Monat erschien eine Pressemitteilung, die besagt, dass das Bayrische Kabinett eine Bundesratsinitiative anregt, die eine Gesetzesänderung in der Form zum Ziel hat, dass ärztliche Maßnahmen durch Notfallsanitäter rechtlich sicher für alle Beteiligten möglich werden. Zur Zeit wurden allerdings schon, mit Hinweis auf die höhere Qualifikation derNotfallsanitäter, die Indikationskataloge zur Alarmierung eines Notarztes reduziert, da Notärzte schwer zu gewinnen und deren Arbeit vergütet werden muss. Zudem wird es als ausreichend betrachtet, einen Rettungswagen mit einem Notfallsanitäter und einem Rettungssanitäter zu besetzen, wobei der Rettungssanitäter die geringste qualitative Ausbildung hat.
So wird es in Zukunft regelhaft so aussehen, dass dort, wo sonst bei einem gemeldeten Krankheitsbild, 3 Rettungsdienstmitarbeiter mit hoher Qualifikation mit 1 Notarzt eingesetzt wurden, nur noch ein Notfallsanitäter mit einem Rettungssanitäter tätig sein wird. Rechtlich gesehen wird so der „Notstand“ von der Ausnahme zur Regel, solange keine Gesetzesänderung erfolgt.
Im Entwurf des Rettungsdienstbedarfplans wird ein Wechsel der Organisation dargestellt, die die Rettungswache Schermbeck besetzt. Durch die Feuerwehr Wesel erfolgte dieses bisher seit über 30 Jahren. Im vorab Entwurf des Plans, der im Herbst letzten Jahres an die Gemeinden übermittelt wurde, fand sich dieser Punkt nicht. Eine Begründung für diese Maßnahme wird nicht genannt, auch auf Nachfragen von verschiedenen Seiten gab es keine schlüssige Erklärung für diese Änderung. Das diese Änderung Bestandteil des Gutachtens der Fa. Orgakom ist, lässt sich somit bezweifeln.
Zusammenfassend lässt sich schließen: Dieser Rettungsdienstbedarfsplan kommt um Jahre zu spät, erfüllt gerade mal die gesetzlichen Mindestanforderungen und soll vermutlich vor allem dazu dienen, dass die entstehenden Kosten von den Krankenkassen weiter getragen werden.
Der Fokus liegt auf Wirtschaftlichkeit, die positiven Verbesserungen sind dazu ein notwendiges Übel. Die Verbesserung der Notfallmedizinischen Versorgung bleibt zugunsten der Wirtschaftlichkeit auf der Strecke. Vor Ablauf der Einspruchsfrist in der Presse veröffentlichen zu lassen, dass der, der jetzt noch Einsprüche gegen den Rettungsdienstbedarfsplan erhebt, die Verbesserungin der Notfallversorgung verhindere, deutet darauf hin, dass eine kritische Auseinandersetzung nicht gewünscht ist. Welchen Grund könnte diese Vorgehensweise haben? Hier sollte der Bürger als Empfänger einer Leistung, auf die er einen Anspruch hat,entscheiden. Für die Bürger sollte der Bürgermeister es als seine Verantwortlichkeit sehen, einen Anspruch durchzusetzen, ungeachtet von Partei -oder Behördeninteressen

(Name und Anschrift sind der Redaktion bekannt=

 

Free Joomla! template by Age Themes

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.