Entsorgung und Ablagerung von Grünabfällen

14.8.2019 Schermbeck (pd). Aus gegebenen Anlass möchte die Gemeinde Schermbeck darauf hinweisen, dass für die Entsorgung und Ablagerung von Grünabfällen die vielfältigen und kostengünstigen Angebote der Gemeinde genutzt werden sollen.

 

Die Gemeinde Schermbeck bietet für die Entsorgung von Grün- und Strauchschnitt die Biotonne als komfortables Abholsystem gegen geringe Jahresgebühr an. Ergänzend hierzu besteht auch die Möglichkeit, vom Frühjahr bis zum Herbst samstags Grün- und Strauchschnitt in Containern auf dem Rathausparkplatz oder in Gahlen auf dem Parkplatz „Törkentreck“ kostenlos anzuliefern. Insbesondere die konkreten Annahmetermine sind dem Abfallkalender der Gemeinde Schermbeck zu entnehmen oder über die Abfallberatung Zimmer 321 (02853/910 321 Frau Lehmkühler oder 910 329 Frau Szczepaniak) zu erfragen.

Die Ablagerung auf sonstigen öffentlichen oder privaten Flächen ist gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht zulässig und kann mit einer Geldbuße laut § 69 Abs. 1 Nr. 2 (KrWG) geahndet werden.

Aufgrund der wiederholten, illegalen Abfallentsorgung wird die Gemeinde Schermbeck ein verstärktes Augenmerk auf die kritischen Bereiche legen. Für Hinweise auf die Verursacher von illegalen Abfallentsorgungen ist die Gemeinde Schermbeck dennoch sehr dankbar.