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Fragen zum Vorermittlungsverfahren gegen Kreis-Mitarbeiter

Von Hubert Kück Bündnis90/Die Grünen
25.7.2019 Kreis Wesel Der Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Duisburg zum Vorermittlungsverfahren gegen einen Mitarbeiter des Kreises Wesel wegen Bestechlichkeit und die Pressemitteilung des Landrats zu diesem Sachverhalt werfen zahlreiche Fragen auf.


„Es reicht nicht aus, wenn der Landrat den Bericht des Oberstaatsanwalts nur widergibt. Die Vorwürfe gegen den Mitarbeiter müssen geprüft werden. Das verlorengegangene Vertrauen der Bürger in die Arbeit der Kreisverwaltung kann nur durch rückhaltlose Aufklärung und Transparenz zurückerlangt werden“, sagt Ulrike Trick, stellvertretende Vorsitzende der GRÜNEN Kreistagsfraktion.
Die GRÜNE Kreistagsfraktion hat dazu eine Anfrage an den Landrat mit folgenden Fragen gestellt:
1.Warum wurde ein Mitarbeiter mit der Überwachung der Tongrube betraut, der in unmittelbarer Nachbarschaft zu dieser wohnt?
2. Warum war der Mitarbeiter über einen so langen Zeitraum für die Überwachung bzw. Genehmigung zuständig und warum wurde nicht, wie es üblich ist, rotiert?
3. Warum wurde die Überwachung nicht nach dem 4-Augen-Prinzip durchgeführt?
4. Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um die Vorwürfe der Bestechung (Mercedes-PKW, Baumaterialien) aufzuklären?
5. Was sind die Ergebnisse Ihrer Maßnahmen?

 

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