RVR-Förster warnen vor steigender Waldbrandgefahr

2.7.2019 Region (pd). Damit keine Einsätze notwendig werden, ist es wichtig, dass Spaziergänger die grundsätzlichen Verhaltensregeln im Wald einhalten: Generell ist das Rauchen vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten. Dasselbe gilt für offenes Feuer sowie Grillen im Wald, das ausschließlich an ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt ist. Außerhalb des Waldes muss der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 100 Metern zum Waldrand eingehalten werden.

Außerdem dürfen die Zufahrten zum Wald nicht zugeparkt werden, damit die Feuerwehr schnell vor Ort sein kann. Brände sollten der Feuerwehr unter 112 gemeldet werden, als Orientierung können die Rettungspunkte im Wald dienen.

Besonders waldbrandgefährdet ist die Üfter Mark im Kreis Wesel mit ihren großen Kiefernbeständen und den oft sandigen Böden.