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Vorkaufsrecht der Gemeinde am Verbrauchermarkt

1.4.2019 Schermbeck. Schreiben der Fraktion „Bürger für Bürger“ an BM Mike Rexforth zum (EDEKA)Verbrauchermarkt an der Erler Straße Bezug: Unsere Anfrage zu § 24 BauGB Vorkaufsrecht der Gemeinde

Sehr geehrter Herr Rexforth,

mit unseren Schreiben vom 28.06.18/06.03.2019 haben wir danach gefragt, inwieweit die Ge-meinde ein Vorkaufsrecht gemäß § 24 BauGB an den bebauten Grundstücken des bisherigen EDEKA-Markt sowie dem Nebengebäude hatte. In der Ratssitzung am 13.03.2019 haben Sie erklärt, dass Sie den Antrag der BfB nicht verstehen, da nur bei unbebauten Grundstücken oder wenn öffentliche Belange tangiert seien, ein Vorkaufsrecht bestehe. Diese Ihre Aussage ist falsch.

Uns liegt eine rechtliche Bewertung des § 24 BauGB vor. Darin wird ausdrücklich festgestellt, dass den Gemeinden ein allgemeines Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken zusteht. Recherchen im Internet bei Anwaltsnotariaten bestätigen diese Aussage. Nach der Erstellung eines Einzelhandelskonzepts im Jahre 2008 hat sich die Politik einstimmig dafür ausgesprochen, dass an dem bisherigen Standort des EDEKA-Marktes ein Vollsortimenter erhalten bleiben soll. Somit besteht auch ein öffentliches Interesse an der Beibehaltung eines Verbrauchermarktes.

Wir fragen uns weiterhin, warum hat die Verwaltung dem Rat vor 10 Jahren nicht eine Satzung über das gemeindliche Vorkaufsrecht für diesen Bereich nach dem BauGB vorgeschlagen. So hat die Gemeinde Raesfeld im November 2018 eine Satzung beschlossen, die besagt, dass bei Verkauf eines Grundstücks in den Ortszentren Raesfeld und Erle sowie im Bereich der Schlossfreiheit die Gemeinde ein Vorkaufsrecht erhält. Hätte seinerzeit die Gemeinde Schermbeck die besagten Gebäude erworben, hätte sie heute auf den Grundstücksverkauf Einfluss nehmen können.

Leider müssen wir feststellen, dass Sie uns oftmals unrichtige Antworten auf unsere Anfragen geben. So auch zu unserer Anfrage zur Nachbarschaftsberatung vom 04.02.2019. Ihre Stellungnahme unter schermbeck.grenzenlos: „Die BfB mit ihrem Fraktionsvorsitzenden Klaus Roth war über den Sachstand der Kündigung informiert“ war wissentlich unrichtig. Sie dürfen sich also nicht wundern, wenn wir Ihren Erklärungen und Aussagen mit einer gewissen Skepsis begegnen.

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzender
Klaus Roth

 

 

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