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Nutzungsrecht für Außengastronomie sorgt für Aufregung

22.11.2018 Schermbeck. Große Aufregung gab es gestern in der Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses.
Die Fragestunde nutzte Gastronom Dennis Nappenfeld, um darüber aufgeklärt zu werden, warum er plötzlich das Nutzungsrecht für seinen Biergarten mit einer zu entrichtenden Gebühr jährlich neu beantragen soll. Ein entsprechendes Schreiben vom Wirtschaftsförderer Gerd Abelt hatte im seinem Haus für Aufregung gesorgt. „Ich habe die Konzession des Betriebes mit allen Rechten von meinem Vater übernommen, auch das Nutzungsrecht für die Außengastronomie“, so Dennis Nappenfeld. Er erfuhr in der Sitzung, dass das Nutzungsrecht nicht betriebs- sondern namensgebunden ist. Bürgermeister Mike Rexforth habe ihm mitgeteilt, dass er jahrelang die Außengastronomie ohne Genehmigung betrieben habe.
Das möchte Dennis Nappenfeld, wie er erklärte so nicht hinnehmen. Vor allem möchte er Planungssicherheit, denn die Außengastronomie mache im Sommer einen erheblichen Anteil seines Umsatzes aus.
Klaus Roth, Fraktionsvorsitzender der BfB unterstützt in seinem Antrag den Wunsch von Planungssicherhiet für die Gastronomie.

Der Antrag
Sie haben dem Tourismus einen großen Stellenwert in Ihrem Handeln als Bürgermeister der Gemeinde Schermbeck eingeräumt. So wurde eine Tourismusmanagerin eingestellt und es werden erhebliche Haushaltsmittel für touristische Broschüren und für die Außendarstellung der Gemeinde eingesetzt.
In der gestrigen Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses hat unter TOP 10 „Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner“ ein Gastronom mitgeteilt, dass ihm die im Jahre 1989 erteilte Sondernutzung für seinen Biergarten mit Schreiben vom 09.11.2018 widerrufen wurde. Für die Erteilung einer neuen Sondernutzungserlaubnis wurde er aufgefordert, einen neuen Antrag zu stellen, der auf maximal ein Jahr beschränkt wird. In der Stadt Wesel, so haben Sie in der Beantwortung der Fragen des Gastronomen mitgeteilt, wird ebenso verfahren.
Wir sind allerdings nicht Wesel, sondern Schermbeck. Sie haben mir auf meine Frage hin bestätigt, dass die Genehmigung eines längeren Zeitraumes möglich ist.

Ich stelle hiermit den Antrag, den Sachverhalt im zuständigen Ausschuss mit der Zielsetzung beraten zu lassen, die Sondernutzungsgenehmigungen für einen längeren Zeitraum zu genehmigen. Ein längerer Genehmigungszeitraum schafft Planungssicherheit für die Gastronomiebetreiber.

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