ANZEIGE:
Reihenmittelhaus in bevorzugter Wohnlage von Schermbeck! 

 

Weiterlesen ...


ANZEIGE:
Begleitete Tanzania Gruppenreise ab / bis Schermbeck

Weiterlesen ...


ANZEIGE:
Die neue Website päsentiert sich im neuen frischen Look

Weiterlesen ...

ANZEIGE
Immobilien -  Center der Niederrheinischen Sparkasse RheinLippe

Weiterlesen ...

Foto Bistum Münster

Pastor Michael Kenkel ist bis auf Weiteres beurlaubt

12.8.2022 Münster/Lindern (pbm/sk). Der Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, hat am 10. August Pastor Michael Kenkel, ehemaliger Pfarrer in Raesfeld (2011 bis 2021) , der derzeit im Offizialatsbezirk Oldenburg (Lindern) tätig ist, mit sofortiger Wirkung beurlaubt. Dem Priester wird ein grenzüberschreitendes Verhalten aus dem Jahr 2010 vorgeworfen. Der Priester hat dies eingeräumt und selber um die Beurlaubung gebeten. Es wird nun zunächst eine kirchenrechtliche Voruntersuchung durchgeführt werden. Bis zu deren Abschluss sind dem Priester alle priesterlichen Tätigkeiten untersagt.

Der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, nennt einige Hintergründe zu dem Fall: „Es gab bereits im Jahr 2010 eine Meldung beim Bistum Münster. Seinerzeit gab es auch polizeiliche Ermittlungen, die allerdings eingestellt wurden, weil die betroffene Person volljährig war. Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung oder eine Weiterleitung des Falls nach Rom ist 2010 aus diesem Grund nicht erfolgt. Das Vorgehen des Bistums entsprach formal den damaligen Regelungen.

Die betroffene Person hat sich im November 2021 an die Unabhängige Kommission für Anerkennungszahlungen (UKA) gewandt und einen Antrag auf Leistungen in Anerkennung des Leids gestellt. Die UKA hat Ende Mai 2022 entschieden, dass der betroffenen Person eine Anerkennungszahlung im unteren fünfstelligen Euro-Bereich zusteht. Die Zahlung ist inzwischen erfolgt.

Mit der Entscheidung der UKA und der Zahlung der Anerkennungsleistung wurde anerkannt, dass die betroffene Person Opfer eines grenzüberschreitenden Verhaltens wurde. Damit haben wir einen anderen Sachstand als 2010. Von daher hat Bischof Genn die Beurlaubung ausgesprochen. Es wird nun unmittelbar eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet werden. Dann wird der Fall zur abschließenden Prüfung nach Rom weitergleitet werden. Wir werden zudem den Priester auffordern, die Zahlung, die erst einmal das Bistum geleistet hat, selbst zu übernehmen.“

Weitere Angaben zu dem Fall macht das Bistum aufgrund des laufenden Verfahrens derzeit nicht. Der Vorfall hat sich nicht in der Pfarrei ereignet, in der der Priester zuletzt im Dienst war. Die Einsatzorte, an denen der Priester bisher tätig war, sind vorab informiert worden.

 

Free Joomla! template by Age Themes

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.