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GRÜNE Schermbeck: Zum Naturschutz gehört auch der Tierschutz

30.12.2020 Schermbeck. Grünen Fraktion Schermbeck zur Stellungnahme des BUND über ihr Abstimmungsverhalten zur Resolution des Gemeinderates.

Naturschutz ist uns keineswegs fremd geworden, wie die BUND Kreisgruppe unterstellt, aber zum Naturschutz gehört auch der Tierschutz. Und das bedeutet nicht nur den Schutz eines einzelnen Tieres einer bestimmten Art zu berücksichtigen, sondern abzuwägen zwischen den Bedürfnissen aller betroffenen Tierarten. Unsere Zustimmung zur Resolution des Rates der Gemeinde Schermbeck ist das Ergebnis eines intensiven Abwägungsprozesses.

Die Wölfin GW 954F (vom früheren Landrat „Gloria“ benannt) hat mehrfach den empfohlenen Herdenschutz mit einer Zaunhöhe von 1,20m überwunden und wird dieses Verhalten an ihre Nachkommen weitergeben. Für die artgerechte Weidehaltung auf unserem Gemeindegebiet bedeutet das dann zukünftig durchgehende Zaunhöhen von über 1,20 m.

Nächtliches Aufstallen aller in Frage kommenden Beutetiere, und für Hasen und Rehe der Verlust von zahlreichen Äsungsflächen, weil sie die größeren Höhen nicht überwinden können, sind die Folge des Verbleibs dieser übergriffigen Wölfin. Schon durch diese Maßnahmen wird sich die Landschaft erheblich verändern.

Auf den Flächen, die nicht mehr beweidet werden, weil die entsprechenden Tierhalter aufgegeben haben, wird es zu vermehrtem Gülleeinsatz und zu häufigerer Mahd kommen, was Niederwild und Bodenbrüter in erheblichem Maße beeinträchtigt und ihre Zahl weiter reduziert.
Nicht zuletzt wird auch der Naturschutz sich überlegen müssen, wie er den Erhalt von Naturschutzflächen z.B. Heide gewährleisten will, wenn eine Beweidung nicht mehr stattfinden kann, weil Naturschutzgebiete nicht mit Zäunen von mehr als 1,20 m Höhe wolfssicher abgeschottet werden dürfen.
Herdenschutzhunde sind kein Allheilmittel und nicht für alle Tierarten geeignet.
Anders als in der BUND Stellungnahme behauptet, befindet sich die Forderung der Resolution im Einklang mit dem Bundesnaturschutzgesetz, das die Entnahme auffälliger Wölfe zulässt. Und entgegen der Aussage des BUND Landesvorsitzenden Holger Sticht ermöglicht auch das EU Recht solche Maßnahmen.

BUND und Nabu haben sich mit anderen Verbänden auf die von uns angeführte Position geeinigt. Auf den Internetseiten der beiden Verbände ist dies immer noch nachzulesen.

Eine breite Akzeptanz von Wolfsvorkommen wird man nur erreichen, wenn es gelingt, die Belange aller Beteiligten zu berücksichtigen. Die Entnahme eines einzelnen auffälligen Tieres gefährdet nicht den Fortbestand der Art, dient aber aus den angeführten Gründen dem Natur- und Tierschutz.

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