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Corona: Erste Impfungen im Kreis Wesel

24.12.2020 Kreis Wesel. Die KVNO ist nun gemäß der festgelegten Aufgabenteilung und Handreichung des Landes dafür zuständig, die aufsuchende Impfung in den Einrichtungen zu organisieren und durchzuführen.


Am Donnerstag, 17. Dezember 2020, hat die Kreisverwaltung Wesel alle Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit einer Handreichung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW angeschrieben und abgefragt, ab wann in den jeweiligen Einrichtungen gemäß der Handreichung eine Impfung möglich erscheint. Die Handreichung enthält Informationen und Vorgaben darüber, wie sich die Einrichtungen auf Impfungen vor Ort vorbereiten müssen.

Bei einer Priorisierung hat sich der Kreis Wesel auf organisatorische und logistische Fakten der jeweiligen Einrichtungen gestützt. Auf Basis dieser Rückmeldungen hat die Kreisverwaltung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) unter Darlegung der jeweiligen organisatorischen und logistischen Fakten eine entsprechende Auflistung der Einrichtungen übermittelt.

Der Kreis Wesel verfolgt das Ziel, möglichst effizient mit den kurzfristig noch in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Impfdosen möglichst viele Personen mit der Einstufung „Höchste Priorität“ gemäß der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) zu impfen. Daher hat die Kreisverwaltung der KVNO in Anerkennung der organisatorischen und logistischen Fakten nahegelegt, neben den oben genannten Einrichtungen, die unter § 2 Nr. 2 (CoronaImpfV) fallen, gegebenenfalls die Krankenhäuser mit in die Verimpfung einzubeziehen. So können gemäß § 2 Nr. 4 (CoronaImpfV) „Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, …“ bzw. gem. § 2 Nr. 5 „Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin“ geimpft werden.

Der Kreis Wesel wird sich weiterhin eng mit der KVNO über die Logistik, Organisation und personelle Ressourcen abstimmen.
Aufgrund von Sicherheitsaspekten, Datenschutz, und der Aufgabentrennung zwischen Kreis Wesel und der KVNO wird die Kreisverwaltung im Rahmen des Impfgeschehens vorab keine Einrichtung öffentlich namentlich benennen. Außerdem soll dieses Vorgehen in den Pflegeeinrichtungen eine möglichst ruhige Situation herstellen, da diese ohnehin durch die Auswirkungen der Pandemie seit langem vor vielen Herausforderungen stehen.

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