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Bürgermeister gibt Zwischenstand zum Tierkrematorium

14.7.2020 Liebe Schermbeckerinnen und Schermbecker,anbei möchte ich Ihnen kurz einen Zwischenstand zum Planungsstand des Tiercrematoriums geben. Die aktuelle Offenlage des Kreises Wesel hat diesbezüglich für etwas Verwirrung gesorgt.

Zuständige Genehmigungsbehörde für dieses Antragsverfahren nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz

Fragen zu diesem Verfahren und den sachlichen bzw. rechtlichen Gründen für die Antragsänderungen des Vorhabenträgers sind von den Mitarbeitern dieser Fachbehörde zu beantworten.

Außerdem wurden bei der Offenlage im Frühjahr d.J. von der Öffentlichkeit viele Einwendungen unmittelbar und ausschließlich beim Kreis Wesel eingereicht.

Diese prüft und bewertet sie.

Die Aufgaben der Gemeinde Schermbeck als Standort-Gemeinde für dieses Vorhaben beschränken sich –neben gleichartigen Schritten beim Kreis Wesel- auf eine (erneute) Veröffentlichung des vom Kreis Wesel vorgegebenen Bekanntmachungstextes, eine Offenlage des aktualisierten Antrages vom 13.07. bis 12.08. d.J. sowie die Abgabe einer kommunalen Stellungnahme bis zum 03.08. d.J..

Im Rahmen der ersten Offenlage der Antragsunterlagen vom 21.02. bis 20.03. d.J. und der vom Kreis Wesel damals festgesetzten Beteiligungsfrist hat die Gemeinde Schermbeck fristwahrend am 25.03. d.J. eine detaillierte vorläufige Stellungnahme abgegeben.

Die in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom 28.01. d.J. beschlossene Ablehnung des geplanten Tierkrematoriums fand bei der Erstellung dieser vorläufigen Stellungnahme entsprechende Berücksichtigung.

Mit der pandemiebedingten Streichung der Ausschusssitzungen im April d.J. konnte eine Ausschussberatung hierzu nicht stattfinden.

Nachfolgend teilte der Kreis Wesel aufgrund einer der pandemiebedingten Schließung der Verwaltungsgebäude während der ersten Offenlage und geänderter Antragsunterlagen eine erneute Offenlage mit.

Diese Antragsunterlagen wurden der Gemeinde Schermbeck am 03.07. d.J. durch den Kreis Wesel zur Verfügung gestellt.

Zu dem vom Kreis Wesel aktuell nochmals durchgeführten Beteiligungsverfahren wird die Gemeinde Schermbeck erneut eine Stellungnahme abgeben.

Grundlage wird auch hier der ablehnende Beschluss im Planungs- und Umweltausschusses vom 28.01. d.J. sowie die Stellungnahme vom 25.03.2020 sein. Eine gemeindliche Stellungnahme soll bis zum 26.07. d.J. erarbeitet und zwischen dem 27. und 31.07. per Email mit den Vorsitzenden der Ratsfraktionen abgestimmt werden.

Nach der fristwahrenden Einreichung zum 03.08. ist dann eine abschließende Beratung im Planungs- und Umweltausschuss am 25.08. d.J. geplant. Am 26.08. soll das Beratungsergebnis dem Kreis Wesel nachgereicht werden.

Ich hoffe, damit ist die Rolle der Gemeinde Schermbeck in dem laufenden Verfahren nochmals deutlich geworden.

Ihr Bürgermeister

Mike Rexforth

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