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Antrag auf Änderung des § 17 (1) der Geschäftsordnung „Fragerecht von Einwohnern"

27.1.2012 Schermbeck (pd). Die BfB schreibt:  Sehr geehrter Herr Grüter;
wir stellen in Abänderung des § 17 (1) der Geschäftsordnung für die kommende Ratssitzung nachstehendenAntrag.

Nach Bekanntgabe der Tagesordnung und vor dem Eintreten in den öffentlichen Teil einer
jeden Rats- und Ausschusssitzung haben die Einwohner der Gemeinde die Möglichkeit, Anfragen
zu den Tagesordnungspunkten an den/die Bürgermeister/in, Ausschussvorsitzenden
oder Fraktionsvorsitzenden zu richten.
Die Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom 26.01.2012 hat gezeigt, dass die Vorziehung des TOP „Fragerecht von Einwohnern", so wie es auch der Kreis Wesel und einige andere Kreisgemeinden praktizieren, sinnvoll ist.
Einige Besucher hatten Fragen zu den TOP 6 (Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen)
und 8 (Gebäudeschäden am Bösenberg). Als jedoch der TOP 13 „Fragestunde für Einwohner" aufgerufen wurde, hatten die zur Erläuterung der TOP 6 und 8 anwesenden Gäste die Sitzung bereits verlassen.
Die Fragen der Bürger konnten daher teilweise von der Amtsleiterin nicht beantwortet werden. Darüber hinaus sind die Bürger/innen bei einer umfangreichen Tagesordnung gezwungen, bis zum Ende des öffentlichen Teils der Sitzung auszuharren. Durch ein Vorziehen dieses TOP wird die Bürgerbeteiligung gefördert. Zudem wird die Kommunikation zwischen Rat und Bürgerschaft intensiviert.

 

 


 
 
 
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